Verantwortung für den technischen Betrieb der brandschutztechnischen Anlagen, der klimatechnischen Anlagen, der sanitärtechnischen Anlagen, der elektrotechnischen Anlagen, der sicherheitstechnischen Anlagen und der Veranstaltungstechnik in enger Abstimmung mit dem Leiter Gebäude- und Betriebstechnik, Kontrolle von Handwerkerleistungen, selbstständige Durchführung von Wartungen und Reparaturen, Zuständigkeit für den Betrieb und die Überwachung aller elektrotechnischen, lüftungstechnischen und kältetechnischen Anlagen des Instituts unter Beachtung der rechtlichen/technischen Vorgaben, elektrische Schaltarbeiten in Anlagen oder Netzen durchführen, Programmierung, Bedienung, Kontrolle, Instandsetzung und Störungsbeseitigung an der computergesteuerten, zentralen Gebäudeleittechnik (GLT), eigenständige Durchführung von kaufmännischen und organisatorischen Maßnahmen, bspw. Angebotseinholung, Durchführung von Kostenvergleichen und Kostenanalysen sowie Vorbereitung der Auftragsvergabe