Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen für die Durchführung von Forschungsvorhaben und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheit, von den vertraglichen Grundlagen über die Ausgestaltung der Finanzierung einschließlich Drittmittelförderung bis hin zu Fragen der Verwertung von Forschungsergebnissen und des Urheberrechts, Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Kooperationsverträgen, Material Transfer Agreements, Vertraulichkeits- und Lizenzvereinbarungen, Bearbeitung von nationalen sowie internationalen Rechtsangelegenheiten zum gesamten Themenkreis des Instituts, vorwiegend im öffentlichen Recht, z. B. Informationsfreiheitsrecht, Gesundheitsrecht, insbesondere Infektionsschutzrecht einschließlich internationaler Bezüge sowie Biomedizinrecht, aber auch zu zivilrechtlichen Fragestellungen