Führung der Mitarbeitenden auf der Grundlage moderner Personalmanagementinstrumente, Gruppenbezogene Personalentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Frauenförderung, der Belange von eingeschränkten Menschen sowie von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund und Mitarbeiterführung auf der Grundlage moderner Personalmanagementinstrumente, Festlegung von Grundsätzen und Erstellen von Arbeitsanweisungen, Ermittlung von Fortbildungsbedarf, Motivieren der Mitarbeitenden zur Fortbildung und Veranlassen der Fortbildung, Erstellung von Anforderungsprofilen, Beurteilungen, Zeugnissen, Aufgabenkreisbeschreibungen etc., Strukturierung und Priorisierung der Aufgaben und Erteilung von Vorgaben zur Aufgabenerledigung, Umsetzung von Vereinbarungen, Kontrolle von Arbeitsergebnissen, Vertretung von Arbeitsergebnissen der Gruppe, Unterstützung und Förderung fachlicher Urteilsfähigkeit der Mitarbeitenden, Sicherstellung des Informationsaustausches, Sicherstellung eines zielführenden Arbeitsablaufes, Erstellung von Entscheidungsvorlagen, Stellungnahmen zu Dienstaufsichtsbeschwerden, Weiterentwicklung der internen Aufbau- und Ablauforganisation, Qualifizierte Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen des Arbeitsschutzes gem. §13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG, Organisation und Steuerung der Aufgaben und Verwaltungsabläufe innerhalb der Gruppe sowie Setzen von Prioritäten, Entwicklung von Grundsätzen zur Erteilung straßenverkehrsbehördlicher Anordnungen, Abstimmungen mit der obersten Straßenverkehrsbehörde in Grundsatzangelegenheiten des Straßenverkehrsrechts für das Aufgabengebiet, Erarbeitung von unterschriftsreifen Antwortschreiben zu Petitionen und schriftlichen Anfragen des Abgeordnetenhauses bzw. zu Aktenauskunfts- bzw. Akteneinsichtsvorgängen nach dem IFG im Rahmen der Aufgabenstellung, Prüfung und Bearbeitung von Anfragen / Anträgen, Erarbeitung von Stellungnahmen bzw. Schlusszeichnung bei Beschwerdevorgängen, Stellungnahmen zu Gesetzes- und Richtlinienentwürfen und als Träger öffentlicher Belange etc., Einbeziehung / Würdigung der Interessenlagen von Senats-, Bezirks- und Polizeidienststellen in die Entscheidungsprozesse straßenverkehrsbehördlicher Angelegenheiten, Unterstützung, Information und Beratung der Referats- und Abteilungsleitung sowie der Hausleitung, Koordination und Abstimmung von presse- und öffentlichkeitsrelevanten Themen für die Pressestelle, Entscheidung von Angelegenheiten grundsätzlicher Bedeutung und solcher mit Entscheidungsvorbehalt