Erarbeitung von fachlichen Stellungnahmen und naturschutzfachliche Begleitung in Genehmigungs- und Planungsverfahren und Erteilung von Genehmigungen bei Vorhaben in verantwortlicher Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde, Prüfung, Beurteilung und Entscheidung über Eingriffe in Natur und Landschaft, Artenschutz, UVP, Natura2000, von Ausnahme- und Befreiungstatbeständen von den Festsetzungen des Landschaftsplans, Formulierung von Auflagen und Nebenbestimmungen, Vor-Ort-Kontrollen der Kompensationspflanzungen insbesondere im Rahmen von BImSchG, Bauanträge (§ 35 BauGB), Anträge auf Waldumwandlung/Grünlandumbruch, Infrastruktureinrichtungen (Leitungsbau, Straßenbau, Bahn), Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Fachliche Unterstützung bei ordnungsrechtlichen Verfahren, Mitarbeit bei der Fortschreibung der Landschaftspläne, Erarbeitung und Umsetzung von Konzeptionen und Planungen zu Natur- und Artenschutzmaßnahmen, Durchführung von Abstimmungen und Zusammenarbeit mit Verwaltungsmitarbeiter*innen, Gutachter- und Planungsbüros, Kommunalvertretern, Fachbehörden, Landnutzern und ehrenamtlich Tätigen, Fachliche Unterstützung bei Ersatzgeld- und Fördermaßnahmen, Beratung und Beantwortung von Anfragen (Bürger*innen, Behörden, Verbänden) zu diversen Themen