Entscheidung über Anträge auf Miet- und Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz, Telefonische und persönliche Beratungen sowohl im Aufgabenbereich als auch im Zusammenhang mit anderen Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag, Grundsicherung etc.), Berücksichtigung und Abrechnung von Kostenerstattungsansprüchen gegenüber der Sozialhilfeverwaltung, den Bezirken und dem Jobcenter Nürnberger Land, Feststellung und Verbescheidung von Rückforderungen, Einrichtung einer Sollstellung im IHV (Integriertes Haushalts- und Kassenverfahren), Mahnverfahren und Einleitung von Beitreibungen bei nicht zurückgezahlten Rückforderungen, Bearbeitung der Antwortdatensätze aus dem Wohngelddatenabgleich (Abgleich der gemeldeten Daten mit den bisher bekannten Daten; ggf. Anforderung von Nachweisen, Anhörungen, Vornahme der notwendigen Statistikeintragungen im genutzten Fachprogramm, Erstellung von Negativbescheinigungen für andere Wohngeldbehörden, Erteilung von Auskünften über den fiktiven Wohngeldanspruch gegenüber dem Jobcenter, der Sozialhilfeverwaltung und der Grundsicherung, Erledigung von Amtshilfeersuchen