Fortbildungen und Beratungen von Religionslehrkräften verantwortlich durchzuführen bzw. zu leiten, Unterrichtshilfen, Lehr- und Lernmittel zu entwickeln, Konzeptionen für den Religionsunterricht und für die Schulentwicklung an Beruflichen Schulen zu entwickeln und die Erstellung von Bildungsplänen zu begleiten, Als kirchliche Vertretung bei Unterrichtsbesuchen und Lehrproben mitzuwirken, Kontakt mit dem Kultusministerium und dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) zu halten und in entsprechenden Gremien mitzuarbeiten, Aufgrund eigener Erfahrung mit Lernmitteln Kriterien für die Begutachtung und Zulassung von Lernmitteln zu entwickeln, Religionsunterricht an einer Beruflichen Schule/einem beruflichen Gymnasium zu erteilen (aktuell im Umfang von 6 Wochenstunden), In einem Team von Pädagog*innen und Theolog*innen an religionspädagogischen Grundsatzfragen verantwortlich mitzuarbeiten, Das Selbstverständnis einer kirchlichen Einrichtung nach außen mit zu vertreten