Die fachliche Qualifikation wird durch die individuellen Hilfebedarfe des Kindes bestimmt.
Grundsätzlich bedarf es keiner speziellen Qualifikation. Es sei denn der Hilfebedarf des Kindes erfordert eine fachspezifische Ausbildung des Schulbegleiters.
Tarifliche Bezahlung nach PATT
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Behindertenverband Saale-Orla-Kreis e.V.
Frau Sophia Hubrich
Oettersdorfer Straße 18a
07907 Schleiz
schulbegleitung@behindertenverband-sok.de
Bei Fragen erreichen Sie uns unter: (03663) 4254766
Schätzung auf Basis von 116 Stellenanzeigen mit Gehaltsangabe aus den letzten 6 Monaten auf baito. Das ist kein Angebot dieses Arbeitgebers.

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