Standards
Die unterstützende Assistenz arbeitet unter Anleitung und Verantwortung der zuständigen
Fachkräfte. Sie übernimmt keine eigenständige Fachkraftverantwortung.
Nicht zu den eigenständigen Aufgaben gehören daher insbesondere:
Erstellung von Förder -, Teilhabe - oder Entwicklungsplanungen
fachliche Fallverantwortung
eigenständige Krisenbewertung
eigenständige Angehörigen - oder Betreuerkommunikation in Fachfragen
Entscheidung über pädagogische oder pflegerische Maßnahmen
Medikamentenverantwortung
Behandlungspflege ohne entsprechende Zuständigkeit und Einweisung
Die unterstützende Assistenz ergänzt die Arbeit der Fachkräfte und trägt dazu bei, Fachkraftzeit für
fachliche Planung, Bezugsarbeit, Krisenintervention, Dokumentation und Qualitätssicherung zu
sichern
eine abgeschlossene pädagogische oder pflegerische Fachausbildung ist nicht erforderlich
Erfahrung in der Eingliederungshilfe, Pflege, Betreuung oder Alltagsbegleitung ist von Vorteil
Freude an der Arbeit mit Menschen mit Behinderung
wertschätzende und inklusive Haltung
Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
Belastbarkeit, Flexibilität und Bereitschaft zur Selbstreflexion
Team - und Kooperationsfähigkeit
Bereitschaft zu Schichtdienst, Wochenend - und Feiertagsdiensten, in Ausnahmefällen auch
Nachtdienste
klare Kommunikation und verbindliche Absprachen
Grundkenntnisse in EDV und Dokumentation sind wünschenswert
Bereitschaft zur Einarbeitung, Unterweisung und Fortbildung
Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
Vorlage eines ärztlichen Attests
Nachweis ausreichender Impfschutz nach Vorgabe
Nachweis Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
Zustimmung zur inklusiven Haltung der Lebenshilfe Saarbrücken
Beachtung des Präventions - und Schutzkonzeptes
Arbeitsort: Einsatzort ist Arbeitsort
Dauer: ab sofort, nach Absprache
Umfang: bis zu 38,5 Stunden / Woche,
davon in der Regel zwei Wochenenden pro Monat sowie bei Bedarf , die
Wahrnehmung von Terminen abends und am Wochenende bei
Veranstaltungen, Fachforen von Arbeitskreisen usw.
Urlaub: Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage pro Kalenderjahr
(bei einer 5-Tage –Woche )
Vergütung : Grundlage ist die Vergütungstabelle des TV -L, Entgeltgruppe 1 -4
Bewerbungen an: Lebenshilfe Saarbrücken Dienste gGmbH
Hochstraße 57, 66115 Saarbrücken
Gerne nehmen wir Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail an:
bewerbung@lebenshilfe-sb.de entgegen .
Vielfalt ist uns wichtig! Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen ungeachtet ihrer
ethnischen, nationalen oder sozialen Herkunft, des Geschlechts, einer Be einträchtigung ,
des Alters oder ihrer sexuellen Identität.
Schätzung auf Basis von 91 Stellenanzeigen mit Gehaltsangabe aus den letzten 6 Monaten auf baito. Das ist kein Angebot dieses Arbeitgebers.

Betreuungskraft Wohnen (m/w/d)
vevio gGmbH · Spiesen-Elversberg

Durchführungskraft / Hilfskraft (m/w/d)
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Stadt und Landkreis Würzburg e.V. · Würzburg

Mitarbeiter im Gruppendienst Wohnen (m/w/d)
Lebenshilfe Bad Dürkheim e.V · Bad Dürkheim

Fachkräfte im Wohnen
Lebenshilfe Remscheid e.V. · Remscheid