Einstellungsvoraussetzungen
Im Falle einer erstmaligen Berufung in ein Professorenamt wird das Dienstverhältnis i. d. R. zunächst drei Jahre in einem Beamtenverhältnis auf Probe nach § 50 Abs. 1 LHG wahrgenommen. Bei erwiesener Eignung und Fortbestehen der beamtenrechtlich vorgeschriebenen Voraussetzungen ist danach die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit beabsichtigt. In begründeten Ausnahmefällen ist eine unmittelbare Beschäftigung im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit möglich.
Die Hochschule Biberach strebt einen höheren Anteil von Frauen in Professuren an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Die Hochschule bekennt sich zu Inklusion und Diversität; Vielfalt ist uns ein besonderes Anliegen. Als familiengerechte Hochschule fördern wir die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Bewerber*innen mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung vorrangig berufen.
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