Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für zwei Jahre auf Grundlage von § 2 Abs. 1 WissZeitVG (Wissenschaftszeitvertragsgesetz). Zum Stellenantritt werden Ziele vereinbart, deren Erreichung im letzten Halbjahr der Vertragszeit evaluiert wird; im Erfolgsfall wird die Stelle entfristet. Die Wahrnehmung der Aufgaben in Forschung und wissenschaftlicher Lehre erfolgt selbstständig im Rahmen des Thüringer Hochschulgesetzes. Die Lehrverpflichtung beträgt in der befristeten Phase vier, danach für weitere zwei Jahre sechs und schließlich acht Lehrveranstaltungsstunden.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle ist grundsätzlich als Vollzeitstelle ausgeschrieben. Eine Beschäftigung in Teilzeit kann ggf. unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange ermöglicht werden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis zum 02.09.2026 über unser Onlineformular.

Lehrkraft für besondere Aufgaben im Bereich Methoden der empirischen Sozialforschung
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn · Bonn

Soziologie- oder Sozialwissenschaftler*in (w/m/d, Nr. 396-26)
Universität Duisburg-Essen · Duisburg

Wiss. Mitarbeiter*in (w/m/d) im Forschungsprojekt Armut und soziale Ungleichheit (DM-860)
Freie Universität Berlin · Berlin