Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) gilt für Arbeitnehmer in rechtlich selbständigen Versorgungsbetrieben, die Energie- und/oder Wasserversorgung einschließlich zugehöriger Dienstleistungen betreiben und Mitglieder der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sind.
Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) gilt für Arbeitnehmer in rechtlich selbständigen Versorgungsbetrieben, die Energie- und/oder Wasserversorgung einschließlich zugehöriger Dienstleistungen betreiben und Mitglieder der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sind.
Häufig gestellte Fragen zu diesem Tarifvertrag
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), dbb beamtenbund und tarifunion
Aktuelle offene Stellen, die nach diesem Tarifvertrag vergütet werden.