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Alle Tarifverträge
Tarifvertrag · Stand 2026

Der TV-V auf einen Blick: Gehalt, Stufen, Bedingungen.

Filtere die Entgelttabelle nach deiner Gruppe, sieh die Lohnspanne pro Stufe und alle Eckdaten zu Arbeitszeit, Urlaub, Sonderzahlungen und Kündigungsfristen.

Gültig seit 01.06.2026Stand 2026Tabelle gültig ab 01.06.2026 bis 31.03.2027Geltungsbereich Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
Einstieg E12.605 €brutto / Monat
Spitze E159.922 €+281 % zur Basis
01 · Worum es geht

Der TV-V im Kern

Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) gilt für Arbeitnehmer in rechtlich selbständigen Versorgungsbetrieben, die Energie- und/oder Wasserversorgung einschließlich zugehöriger Dienstleistungen betreiben und Mitglieder der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sind.

02 · Vergütung

Entgeltgruppen E1 — E15

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Stufe 1
2.604,51 €
03 · Tabelle

Gehaltstabelle

EntgeltgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
E12.604,51 €
E22.922,27 €3.059,02 €3.178,31 €3.282,48 €3.348,76 €3.386,63 €
E33.095,47 €3.216,19 €3.339,27 €3.443,47 €3.514,69 €3.651,77 €
E43.314,22 €3.469,13 €3.604,43 €3.718,07 €3.824,60 €3.997,77 €
E53.505,59 €3.669,68 €3.812,80 €3.935,89 €4.011,65 €4.134,75 €
E63.742,56 €3.924,87 €4.077,93 €4.210,50 €4.286,28 €4.352,58 €
E73.988,65 €4.180,08 €4.343,09 €4.485,12 €4.579,84 €4.674,56 €
E84.280,31 €4.480,84 €4.672,27 €4.863,65 €5.053,33 €5.195,40 €
E94.618,94 €5.009,05 €5.282,91 €5.488,94 €5.583,65 €5.725,69 €
E104.911,53 €5.360,14 €5.693,02 €5.915,06 €6.113,92 €6.255,93 €
E115.252,83 €5.730,72 €6.085,01 €6.367,50 €6.615,83 €6.862,07 €
E125.594,19 €6.111,11 €6.604,50 €7.005,53 €7.287,88 €7.572,11 €
E135.984,29 €6.569,45 €7.135,05 €7.588,81 €7.916,96 €8.245,12 €
E146.374,40 €6.998,53 €7.603,17 €8.172,16 €8.646,11 €9.120,06 €
E156.813,22 €7.544,64 €8.246,81 €8.883,08 €9.402,58 €9.922,08 €
niedrighochWerte in € brutto / Monat · Stand 2026 · ohne Gewähr
Entgelttabelle 2026 als eigene Seite

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04 · Stufenlaufzeiten

Stufenlaufzeiten

Stufenlaufzeiten staffeln den Aufstieg: rund 15 Jahre liegen zwischen Stufe 1 und der Endstufe.

Stufe 1 Stufe 213 %

2Jahre

Stufe 2 Stufe 313 %

2Jahre

Stufe 3 Stufe 420 %

3Jahre

Stufe 4 Stufe 527 %

4Jahre

Stufe 5 Stufe 627 %

4Jahre

05 · Sonderzahlungen

Sonderzahlungen

jährliche Sonderzahlung

100%

eines Monatsentgelts

06 · Arbeitszeit

Arbeitszeit

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 39 Stunden ausschließlich der Pausen. Bei Wechselschichtarbeit werden gesetzlich vorgeschriebene Pausen in die Arbeitszeit eingerechnet. Die Arbeitszeit kann auf fünf oder aus betrieblichen Gründen auf sechs Tage verteilt werden. Soweit es die betrieblichen Verhältnisse zulassen, wird der Arbeitnehmer am 24. Dezember und am 31. Dezember unter Fortzahlung des Entgeltes von der Arbeit freigestellt; kann die Freistellung aus betrieblichen Gründen nicht erfolgen, ist entsprechender Freizeitausgleich innerhalb von drei Monaten zu gewähren.

07 · Urlaub

Urlaubsregelung

Arbeitnehmer haben Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Bei anderer Verteilung der Arbeitszeit passt sich der Anspruch entsprechend an. Bei Schichtarbeit erhält der Arbeitnehmer für je vier zusammenhängende Monate einen zusätzlichen Urlaubstag, bei Wechselschichtarbeit für je zwei zusammenhängende Monate einen zusätzlichen Urlaubstag.

08 · Kündigung

Kündigungsfristen

Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Betriebszugehörigkeit

Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu einem Jahr einen Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate, und von mindestens 15 Jahren 7 Monate, jeweils zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

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09 · Tarifpartner

Tarifpartner

Arbeitgeberseite

Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

Arbeitnehmerseite

ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

Arbeitgeberseite

dbb beamtenbund und tarifunion

11 · FAQ

Häufige Fragen

Q1

Was ist der TV-V?

+
Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) gilt für Arbeitnehmer in rechtlich selbständigen Versorgungsbetrieben, die Energie- und/oder Wasserversorgung einschließlich zugehöriger Dienstleistungen betreiben und Mitglieder der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sind.
Q2

Wie hoch ist das Einstiegsgehalt?

+
Das Einstiegsgehalt beginnt in E1 bei 2.605 € brutto pro Monat (Vollzeit). Die höchste Stufe erreicht bis zu 9.922 €.
Q3

Wie lange dauert der Aufstieg in die nächste Stufe?

+
Die Stufenlaufzeiten sind gestaffelt: 2 Jahre / 2 Jahre / 3 Jahre / 4 Jahre / 4 Jahre. Damit erreichst du die Endstufe nach insgesamt 15 Jahren in derselben Entgeltgruppe.
Q4

Wie viel Urlaub bekomme ich?

+
Arbeitnehmer haben Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Bei anderer Verteilung der Arbeitszeit passt sich der Anspruch entsprechend an. Bei Schichtarbeit erhält der Arbeitnehmer für je vier zusammenhängende Monate einen zusätzlichen Urlaubstag, bei Wechselschichtarbeit für je zwei zusammenhängende Monate einen zusätzlichen Urlaubstag.
Q5

Welche Sonderzahlungen gibt es?

+
jährliche Sonderzahlung: 100%
Q6

Wie lang ist die Kündigungsfrist?

+
Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu einem Jahr einen Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate, und von mindestens 15 Jahren 7 Monate, jeweils zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Q7

Für wen gilt der TV-V?

+
Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) gilt für Arbeitnehmer in rechtlich selbständigen Versorgungsbetrieben, die Energie- und/oder Wasserversorgung einschließlich zugehöriger Dienstleistungen betreiben und Mitglieder der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sind.

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