allgemeine Tätigkeiten der Sozialarbeit im Planungsbezirk/Sozialraum: - präventives Anbieten erforderlicher, persönlicher und sachlicher Hilfen, entsprechend der analytischen Erabeitung der sozialen Struktur der Planungsregion/des Sozialraumes - Aufgreifen von Notständen, Ergründen von Ursachen und Aufzeigen von Möglichkeiten zu deren Überwindung oder Beseitigung - präventive bzw. fallbezogene Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern aus anderen Fachämtern der Verwaltung, Trägern der Jugendhilfe, Jobcenter, Ärzten sowie Therapeuten - Initiierung von Arbeitskreisen, Fachforen oder Gremien, Bearbeitung von Leistungen nach § 35a ff. SGB VIII: - Antragsbearbeitung, Bedarfserfassung sowie Erstellung einer psychosozialen Analyse mit Schlussfolgerung zur Notwendigkeit und Geeignetheit einer ambulanten, teilstationären oder stationären Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige - fachliche und finanzielle Steuerung der Hilfe mittels Gesamt/Teilhabe und Hilfeplanverfahren - Nachsorge und -betreuung nach Beendigung der jeweiligen Hilfe, Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren (Amtsgericht, Oberlandesgericht): - Anrufung des Familiengerichtes bei geschlossener Unterbringung nach § 1631b BGB - Erstellen von sozialpädagogischen Verfahren - Mitwirkung bei Überprüfungsverfahren, regional übergreifende Netzwerkarbeit, u.a. Initiieren bzw. Mitwirken in Arbeitskreisen, Foren oder Gremien bezüglich des fachlichen Klientels