fachliche und organisatorische Leitung eines 4–5-köpfigen Teams, Gewährleistung gesetzlicher Vorgaben, telefonische und persönliche Beratung (insbesondere von Studierenden), Schulung und Anleitung der Mitarbeitenden zu den gesetzlichen Regelungen, Prüfung und Freigabe der Antragsfälle im 4-Augen Prinzip, Bearbeitung von schwierigen Fällen sowie Verfahren nach §§ 36, 37 BAföG, Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren, Grundentscheidungen, insbesondere in Fällen der §§ 7 Abs 1-3, 10 Abs. III, 15 Abs. III, IIIa), 47a, 48 BAföG, Dokumentation der Arbeitsschritte u.a. in der Bearbeitungssoftware