Erarbeiten von Arbeitsanweisungen, Zielen, Handlungsempfehlungen und Grundsätzen, Festlegung der Zeichnungsbefugnis zur fachgerechten und einheitlichen Anwendung von Vorschriften für die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Gruppe, Abstimmung gruppenbereichsübergreifender Angelegenheiten im Stadtentwicklungsamt und ggü. anderen Bezirks- und Landesbehörden sowie politischer Gremien im Aufgabenbereich der Gruppe, Organisation aller bauaufsichtlichen Genehmigungs-, Abweichungs- und Befreiungsverfahren, Organisation der Sicherstellung des Brandschutzes, d.h. Brandsicherheitsschauen, Betriebsüberwachungen von besonderen öffentlich zugänglichen baulichen Gebäuden und Anlagen bspw. Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Schlusszeichnungsbefugnis für schwierige belastende und begünstigende Verwaltungsakte bspw. Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen, Zwangsverfahren, deren sachliche Bearbeitung durch die Techn. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter erfolgte, Zuarbeiten an den FBL, Einleitung von Gefahrenabwehrmaßnahmen in besonders schwierigen Fällen, Feststellen und Verfolgen von Ordnungswidrigkeiten, Gebührenfestsetzung nach der Baugebührenordnung