Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Erziehungshilfe, Tagesgruppen, Jugendwohnheimen, Einrichtungen nach § 19 SGB VIII, Internaten, Schülerwohnheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe (SGB XII und SGB IX) (§§ 45 bis 48a SGB VIII), Grundsatzangelegenheiten und Weiterentwicklung der stationären und teilstationären Hilfen zur Erziehung nach den §§ 45 – 48a SGB VIII, Beratung von Trägern von stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe während der Planung und Betriebsführung, Beratung der Fachkräfte in schwierigen Fällen, Beratung, Planung, Betriebsführung und Weiterentwicklung bedarfsgerechter örtlicher und überörtlicher Angebote, Grundsatz- und Kooperationsfragen stationärer und teilstationärer Einrichtungen für Minderjährige, z. B. trägereigene Schule, Tagesgruppe, Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Justiz und Angebotsträger der Jugendhilfe, Berufsausbildung, betreute Wohnformen, Jugendhilfestationen, Modellprojekte, Unterbringung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger erlebnispädagogischen Maßnahmen, Beratung der örtlichen Träger bei der Auswahl einer Einrichtung in schwierigen Einzelfällen, Krisenintervention und Beschwerdemanagement bei der Bearbeitung von Vorfällen in Einrichtungen, Beratung von Jugend- und Sozialämter bei der Heimplatzsuche, Zentrale Beratungsstelle Kinderschutz im Bereich Planung, Organisation und Durchführung von Fortbildungen für die Kinderschutzdienste in Rheinland-Pfalz, außerdem im Bereich der Durchführung des Verfahrens der Landesförderung im Rahmen der Auswertung der Jahresberichte und der Statistik der Kinderschutzdienste, Geschäftsstelle Landesjugendhilferat