Erwünscht ist die Beteiligung an Forschungsinitiativen des BCDSS, der Philosophischen Fakultät und der TRAs der Universität Bonn und die Bereitschaft zur Mitwirkung in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung.
Voraussetzung für die Bewerbung ist eine fachlich einschlägige Promotion und die Habilitation oder habilitationsäquivalente Leistungen. Dem interdisziplinären Profil des Forschungsschwerpunkts entsprechend sind Bewerbungen aus Museums- und Kulturerbestudien, Sozial- und Kulturanthropologie, Kultur-, Literatur-, Theater-, Musik- und Medienwissenschaften, Geschichte, Kunstgeschichte oder verwandten Fächern willkommen.
Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 36 Hochschulgesetz NRW.
Die Universität Bonn fördert eine offene, wertschätzende und diskriminierungsfreie Hochschulkultur und setzt sich aktiv für Chancengerechtigkeit sowie Familienfreundlichkeit ein. Wir streben an, strukturelle Benachteiligungen abzubauen und die Vielfalt in Forschung, Lehre und Verwaltung zu stärken. Daher begrüßen wir alle Bewerbungen, unabhängig von ethnischer oder sozialer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung, Behinderung sowie Alter. Bewerbungen von Frauen sowie Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten Personen werden im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetz (LGG) NRW und des Sozialgesetzbuchs (SGB) IX bevorzugt berücksichtigt.
Bitte bewerben Sie sich beim Dekan der Philosophischen Fakultät über unser Online-Portal.
Bewerbungsschluss ist der 31.10.2026.
Bei Fragen wenden Sie sich an .
Die Universität Bonn fördert eine offene, wertschätzende und diskriminierungsfreie Hochschulkultur und setzt sich aktiv für Chancengerechtigkeit sowie Familienfreundlichkeit ein. Wir streben an, strukturelle Benachteiligungen abzubauen und die Vielfalt in Forschung, Lehre und Verwaltung zu stärken. Daher begrüßen wir alle Bewerbungen, unabhängig von ethnischer oder sozialer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung, Behinderung sowie Alter.
Bewerbungen von Frauen sowie Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten Personen werden im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetz (LGG) NRW und des Sozialgesetzbuchs (SGB) IX bevorzugt berücksichtigt.