Fallverantwortung im Einzelfallmanagement: Planung, Durchführung und Umsetzung des Verfahrens der individuellen Teilhabeplanung, Fachliche Anleitung und Unterstützung von Fachkräften und unterstützenden Kräften, Tätigkeit im Lebensumfeld der Klientinnen und Klienten, Assistenz von Menschen mit kognitiver Einschränkung in ihren eigenen Wohnungen, als Paar oder in Wohngemeinschaften, Befähigung der Menschen, ihre Teilhabeziele zu erreichen und Krisen zu bewältigen, Entwicklungsfreundliche und ressourcenorientierte Arbeitsweise, Aktive Gestaltung der Kooperation mit Leistungsträgern, rechtlichen Betreuungen, Angehörigen, dem sozialen Umfeld und sämtlichen Fallbeteiligten, Dokumentation der Arbeit in einem Dokumentationssystem, Aktive Beteiligung an der gemeinsamen Hilfeplanung, Regelmäßige Reflexion der pädagogischen Arbeit