aufsuchende, individuelle, sozialpädagogische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit seelischen, geistigen, körperlichen und Sinnes-Beeinträchtigungen, Begleitete Elternschaft in Form von ambulanter sozialpädagogischer Familienhilfe, kontinuierliche Zusammenarbeit mit der Leitung, Vernetzung mit relevanten Institutionen und Kooperationspartner*innen, verbindliche Fallübernahme, Mitwirkung bei der Erarbeitung des Hilfeplans, verlässliche Fallführung gemäß Hilfeplan/Gesamtplan, Beachtung der Zeit und Dauer der Hilfe, fristgemäße Abgabe der Arbeitskonzepte und Berichte bzw. der Betreuungsdokumentation, Selbstorganisation von Vertretung in Absprache mit der Leitung, Vertretung anderer Fachkräfte