Festsetzung und Erhebung der Gebühren für die Nutzung von Gemeinschaftsunterkünften und Gewährleistungswohnungen der Abteilung Migrantenhilfe, Aufklärung und Beratung Gebührenpflichtiger zum weiteren Verfahren sowie zu rechtlichen Grundlagen und Verpflichtungen, Eigenständige Erstellung, Kontrolle und Anpassung von Gebührenbescheiden, Vergabe und regelmäßige Aufbuchung der Vertragsgegenstände, Anlage und Änderung von Geschäftspartnerdaten, Erstellung der taggenauen Endabrechnung bei Auszug, Neuberechnung und Neuaufteilung der Nutzungsgebühren wegen Aufenthaltstiteländerung von Bewohnerinnen und Bewohnern in den Gewährleistungswohnungen und Gemeinschaftsunterkünften, Prüfung und Vereinbarung von Niederschlagungen und Ratenvereinbarungen, Übertragung der Gebühren ins Kassenverfahren (SAP), Kontrolle der Zahlungseingänge sowie haushalterische Überwachung, Feststellung von Erstattungsansprüchen gegenüber Dritten, insbesondere Rechnungen zur personenbezogenen Erstausstattung von SGB II-Empfängerinnen und Empfängern