Annahme, Prüfung und Entscheidung über Anträge laufender und einmaliger Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zur stationären Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe in anderen Lebenslagen, Hilfe zur Gesundheit) und Erstellung entsprechender Bescheide, Beratung und Unterstützung bei der Realisierung sozialhilferechtlicher Ansprüche, selbständige Gesprächsführung mit Antragstellenden, Angehörigen, Betreuenden und Bevollmächtigten sowie mit Mitarbeitenden von Einrichtungsverwaltungen, Veranlassung monatlicher und einmaliger Auszahlungen von Leistungen nach dem SGB XII, Überwachung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Hilfeempfänger/-innen mit entsprechender Erstellung von Bescheiden über etwaige Änderungen, Geltendmachung von Rückforderungen überzahlter Sozialhilfeleistungen, Feststellung von Kostenträgern und Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen, Erarbeitung von Sachverhaltsdarstellungen und Stellungnahmen zu Widersprüchen, Erstellung von Abhilfebescheiden