Auswahl geeigneter stationärer Wohnformen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige gemäß §§ 34, 35a und 41 SGB VIII (inkl. Recherche, Anfrage, Besichtigung und Belegung), Planung und Umsetzung passgenauer individueller Hilfelösungen nach § 35 SGB VIII im In- und Ausland unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben des § 38 SGB VIII, Fachliche Steuerung, Begleitung und Weiterentwicklung stationärer Jugendhilfemaßnahmen durch regelmäßige Kontakte, Besuche sowie Hilfeplangespräche gemäß § 36 SGB VIII, Kontinuierliche Beratung und Begleitung der betreuten Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen sowie deren Sorgeberechtigten während der gesamten Maßnahme, Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren (z. B. zur Regelung des Umgangsrechts und der elterlichen Sorge sowie zur Beantragung von Pflegschaften oder Vormundschaften), Enge Zusammenarbeit und Vernetzung mit relevanten Institutionen und Fachstellen