Assistenz der Klient:innen im täglichen Leben unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Wünsche, Begleitung bei verschiedenen Aktivitäten, die eine aktive Teilhabe ermöglichen, Förderung individueller Fertigkeiten, insbesondere der Kommunikationsmöglichkeiten, Pflege und Ausführung ärztlicher Verordnungen, Durchführung grundpflegerischer Tätigkeiten, Kontakt mit Eltern, Angehörigen, rechtlichen Betreuer:innen und Arbeitsstellen, Erarbeiten von Arbeitszielen und -schritten auf Grundlage des aktuellen Bedarfserhebungsverfahrens und Dokumentation per Software, ausschließlich Nachtdienste in der Zeit zwischen 21:45 Uhr und spätestens 07:45 Uhr, auch an Wochenenden (private Anliegen werden bei der Dienstplanung berücksichtigt)