Wahrnehmung der Garantenpflicht zum Wohle von Kinder und Jugendlichen, Sicherstellung des Kinderschutzes, Durchführung von Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen in Gefährdungssituationen, Analyse von Lebens- und Krisensituationen, Unterstützung von Familiensystemen, Einrichtung von Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, Durchführung der dazugehörigen Hilfeplanung, Beratung und Vermittlung in allgemeinen Fragen der Erziehung, von Partnerschaft, im Umgang, bei Trennung und Scheidung, Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren