Leitung der Abteilung Planungsrecht und Bauleitplanverfahren inklusive Führung von 3 Mitarbeitenden mit allen administrativen Aufgaben, Planungsrecht, u. a. rechtliche Stellungnahmen und Beurteilungen besonders schwieriger Art zu allen mit dem Planungs- und Verfahrensrecht zusammenhängenden Fragen, Ausarbeitung oder Prüfung von städtebaulichen Verträgen, Vertretung des Amtes in Widerspruchs- und Klageverfahren, Mitwirkung bei Satzungen und ähnlichen Aufgaben anderer Fachämter, Bauleitplanverfahren, u. a. Bearbeitung von Bauleitplanverfahren nach dem BauGB und rechtliche Prüfung (Planentwürfe, Begründungen und Abwägungen) sowie Einholung von Gremienbeschlüssen und erforderlichen Genehmigungen, Erörterung mit und Beratung von Investierenden bei der Aufstellung von Vorhaben- und Erschließungsplänen nach dem BauGB einschließlich Verfahrungsdurchführung, Abstimmung der Bauleitplanung mit den Planungen anderer Ämter, Behörden und Versorgungsträger einschließlich rechtlicher Würdigung, Aufnahme von Widersprüchen sowie Anregungen und Hinweisen Dritter, Publikums- und Schriftverkehr zu Bauleitfragen, Unterrichtung von Referendar/innen, Jurastudent/innen und weiteren Auszubildenden in Fragen des Bau- und Planungsrechts und der Verfahren