stadträumliche und stadtgestalterische Beurteilung und Prüfung von Objekt- und Fachplanungen im öffentlichen Raum (z.B. technische Elemente, Sondernutzungen, Auf- und Einbauten, Objekte) sowie Erarbeitung von entsprechenden Stellungnahmen in Genehmigungsverfahren, stadträumliche und stadtgestalterische Analyse, Beurteilung, Entscheidung und Beratung zu Maßnahmen im öffentlichen Raum, Fachliche Koordination und Zusammenführung der Prüfergebnisse von Einzelobjekten (u. a. Versorgungssysteme, Verkehrsinfrastruktur, Stadtmobiliar), zur Umsetzung konsistenter gestalterischer Standards, Erarbeitung von Konzepten, Leitlinien oder Satzungen sowie von Regeldetails für die Gestaltung von technischen und funktionalen Elementen im öffentlichen Raum, Projektleitung und Koordination aller Grundsatzthemen im Sachgebiet Öffentlicher Raum sowie fachliche Schnittstellenverantwortung zwischen Standards und einzelnen Umgestaltungsprojekten im Stadtraum, Förderung der ämterübergreifenden Zusammenarbeit und Teilnahme bzw. Leitung von Arbeitsgruppen, Abstimmung von Planungen und Erörterung innerhalb der Stadtverwaltung, mit den politischen Gremien und in der Öffentlichkeit, Stellungnahmen und Beschlussvorlagen für die politischen Gremien erarbeiten