Durchführung von Sozialanamnese sowie umfassende psychosoziale Beratung von Patient*innen, Angehörigen und Bezugspersonen im Krankenhaus, Entwicklung individueller Bewältigungs- und Lösungsstrategien bei Krankheit, Krisensituationen und sozialen Problemlagen, Organisation und Koordination von Anschlussversorgungen wie ambulanter Pflege, Rehabilitation, Kurzzeitpflege oder Hospizversorgung, Beratung zu sozialrechtlichen Ansprüchen (z. B. SGB V, IX, XI) sowie Unterstützung bei Antragstellungen und im Umgang mit Kostenträgern und Behörden, Planung und Umsetzung psychosozialer, sozialer und wirtschaftlicher Interventionen zur Sicherung der Lebenssituation der Patient*innen, Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Pflege, Arzt*Ärztinnen, Therapeut*innen sowie externen Institutionen und Beratungsstellen, Unterstützung bei beruflicher Wiedereingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben nach Erkrankung