Tätigkeiten der Grundpflege, die eigenverantwortlich durchgeführt und dokumentiert werden (z.B.Körperpflege, Nahrungsaufnahme,Krankenbeobachtung,Mobilisation und Lagerung), Tätigkeiten der Behandlungspflege, die unter Anleitung und Kontrolle einer Pflegefachkraft durchgeführt und dokumentiert werden, z.B. in Zusammenhang mit:
der Wund- und Hautbehandlung, Durchführung einfacher Verbandwechsel (Heftpflaster)
Ausführung von Einreibungen, Inhalationen, Wärme- und Kältegabe
Mitwirkung bei Vorbereitung, Assistenz und Nachbereitung spezieller Pflegemaßnahmen, Kommunikation und soziale Betreuung der Patient*innen, Teilnahme an pflege- und behandlungsbezogenen Besprechungen, Information der Pflegefachkraft bei notwendiger Aktualisierung des Pflege- und Behandlungsplanes, Einleitung lebensnotwendiger Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen des Arztes, Erledigung von Verwaltungsmaßnahmen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Pflege- und Behandlungsprozess stehen.