Altersgrenze für die Berufung nach dem Bayerischen Beamtengesetz zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe (01.10.2030) 44 Jahre (das 45. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein)
Führerscheinklasse B bzw. Bereitschaft diesen zu erwerben (sofern noch nicht vorhanden werden die Kosten für den Erwerb des Führerscheins der Klasse B von der Stadt Nürnberg übernommen)
Ausreichendes Sehvermögen (Sehtest nicht älter als 2 Jahre): hierfür kann das Formular zur Sehtestbescheinigung vom Augenarzt oder Optiker verwendet werden (die Anforderungen für die erforderliche Sehleistung finden Sie in unserem Merkblatt)
Deutsches Sportabzeichen in Bronze (nicht älter als 2 Jahre)
Deutsche Schwimmabzeichen (bzw. Deutsches Jugendschwimmabzeichen oder Rettungsschwimmer) in Bronze
Schwindelfreiheit sowie eine Körpergröße von mindestens 165 cm
Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung sowie volle körperliche Einsatzfähigkeit
Erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren der Stadt Nürnberg, welches u. a. aus einem Sporttest und einem Auswahlgespräch besteht
Einwandfreies Führungszeugnis
Die erforderlichen Nachweise zu Sehvermögen, Sportabzeichen und Schwimmabzeichen müssen spätestens bis zum 30.04.2027 vorliegen.
Für die Tätigkeit ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz erforderlich.
Daneben verfügen Sie über
Freude am Umgang mit Menschen, Teamfähigkeit sowie hohe körperliche und geistige Belastbarkeit
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