Vollendung des 18. Lebensjahres zum Ausbildungsbeginn
Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung sowie volle körperliche Einsatzfähigkeit
Erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren der Stadt Nürnberg, welches u. a. aus einem Sporttest und einem Auswahlgespräch besteht
Führerscheinklasse B bzw. Bereitschaft diesen zu erwerben (sofern noch nicht vorhanden werden die Kosten für den Erwerb des Führerscheins der Klasse B von der Stadt Nürnberg übernommen)
Da nach der Ausbildung die Absicht besteht, Dich als Brandmeisteranwärter/in in die Beamtenlaufbahn der Fachrichtung Feuerwehrtechnischer Dienst zu übernehmen, gelten für die Ausbildung zusätzlich folgende Vorschriften zur Feuerwehrdiensttauglichkeit sowie beamtenrechtliche Vorgaben:
Die erforderlichen Nachweise zu Sehvermögen, Sportabzeichen und Schwimmabzeichen müssen spätestens bis zum 30.04.2027 vorliegen.
Daneben verfügen Sie über
Freude am Umgang mit Menschen, Teamfähigkeit sowie hohe körperliche und geistige Belastbarkeit
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