Sie weisen fundierte Kenntnisse im deutschen Steuerrecht, insbesondere bei der Umsatz- und Ertragsteuer, auf
Berufserfahrungen in der steuerlichen Beurteilung werden ebenso erwartet wie ein professioneller Kommunikationsstil in der Abstimmung mit der Universitätsverwaltung sowie den einzelnen Instituten und sonstigen Einrichtungen
Sie weisen einen sicheren Umgang mit Standardsoftwareanwendungen auf, Ihnen sind in Ihrem Arbeitsumfeld digitale Abläufe bestens vertraut, Sie bringen eine hohe Bereitschaft mit, sich neuen IT‑Anwendungen anzunehmen, und verfügen idealerweise über Kenntnisse in SAP/DATEV o. Ä.
Darüber hinaus zeichnen Sie sich durch Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität, eine sehr gute Auffassungsgabe und organisatorische Fähigkeiten sowie ein hohes Maß an Serviceorientierung aus.
eine tarifgerechte Bezahlung je nach Aufgabenübertragung bis EG 11 TV‑L bei 19,9 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit inklusive Sonderzahlung zum Jahresende sowie eine Zusatzversorgung als Betriebsrente, vergleichbar einer Betriebsrente in der Privatwirtschaft
Vorteilsportal für Mitarbeitende der TU Braunschweig mit attraktiven Angeboten von starken Marken
eine abwechslungsreiche Tätigkeit im inspirierenden Arbeitsumfeld einer leistungsfähigen technischen Universität mit interessanten Projekten in Forschung und Lehre
ein angenehmes Arbeitsklima in einem kleinen Team mit der Möglichkeit zur Teilnahme an internen und externen Weiterbildungsangeboten
flexible Arbeitszeiten und Möglichkeiten der Arbeit im Homeoffice
ein lebendiges Campusleben in internationaler Atmosphäre mit einem vielfältigen Kultur- und Sportangebot
eine familienfreundliche Hochschulkultur, seit 2007 belegt durch das Audit „Familiengerechte Hochschule“.
Wir freuen uns auf Bewerber*innen (m/w/d) aller Nationalitäten. Gleichzeitig begrüßen wir das Interesse schwerbehinderter Menschen und bevorzugen deren Bewerbungen bei gleicher Eignung. Bitte weisen Sie bereits bei der Bewerbung darauf hin und fügen Sie einen Nachweis bei. Ferner arbeiten wir basierend auf dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) an der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages. Daher freuen wir uns besonders über Bewerbungen von Frauen.
Bewerbungskosten können leider nicht erstattet werden.
BATO1_DE