Zur Wahrnehmung Ihrer Aufgaben werden Sie auf Ihren Antrag von Ihren Dienstaufgaben im erforderlichen Umfang ohne Min-derung Ihrer Bezüge oder Ihres Entgelts freigestellt oder entlas-tet. Nach § 6 Absatz 1 Nr. 13 der Landesverordnung über die Lehrverpflichtung an den Hochschulen können Sie die Ermäßi-gung der Regellehrverpflichtung bis zum vollen Umfang bean-tragen. Sie werden mit den notwendigen personellen, räumli-chen und sachlichen Mitteln ausgestattet und durch den Aus-schuss für Gleichstellungsfragen unterstützt. Ihre Aufgaben nehmen Sie als Angehörige der Verwaltung der Universität wahr, sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben der Dienst-stellenleitung unmittelbar unterstellt und in der Ausführung ih-res Amtes von fachlichen Weisungen frei.
Sie sind ein weibliches Mitglied der Hochschule und Ihre fachli-che Qualifikation wird den umfassenden Anforderungen Ihrer Aufgaben gerecht. Wünschenswerterweise verfügen Sie über:
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann wenden Sie sich, gerne mit einem Motivationsschreiben, bitte per E-Mail, bis zum 06.11.2026 an Andrea Hauswirth , Frauenreferentin und Geschäftsführerin des Senatsausschusses für Gleichstellungsfra-gen (Mail: , Tel.: 0261-287-1762). Sie steht auch für weitere Auskünfte zur Verfügung. Zusätzlich sind Sie eingeladen, sich in der Sitzung des Senatsausschusses für Gleichstellungsfragen am 10.11.2026, 10 Uhr c.t., im Raum D 238 persönlich vorzustellen.
Schätzung auf Basis von 8 Stellenanzeigen mit Gehaltsangabe aus den letzten 6 Monaten auf baito. Das ist kein Angebot dieses Arbeitgebers.