Begleitung des betreffenden Kindes während der Teilnahme am Unterricht und in Pausenzeiten, in Einzelfällen auch auf Schulwegen oder in der Nachmittagsbetreuung, Unterstützung in allen Bereichen, in denen das betreffende Kind auf Hilfe angewiesen ist (z.B.: Organisation des Schultages, sozial-emotionale Themen, Konzentration, Unterstützung bei Veränderungen, Gruppensituationen, Raumwechsel, Konfliktlösung, Umgang mit und Organisation von Arbeitsmaterialien, Unterstützung bei Toilettengängen, Kleidungswechsel, Mahlzeiten etc.), Kommunikation und Austausch mit Schule und Eltern, Arbeit an und Verfolgung von festgelegten „Hilfeplanzielen“ und Hilfeplangesprächen sofern vorhanden, Zuverlässige und pünktliche Erledigung von digitalen Schulungen sowie Teilnahme an Pflichtschulungen