Aufgaben der städtebaulichen Planung, Bauleitplanung, Verkehrsplanung, Beteiligung an der Regionalplanung, Städtebauförderung, Gemeindeentwicklungsplanung, Gestaltungsplanungen und Wettbewerben, Organisation, Führung, Überwachung, Koordinierung, Unterstützung der Arbeiten und Anleitung sowie Weiterentwicklung der unterstellten Beschäftigten, Mitwirkung bei Bauvorbescheiden und Baugenehmigungen durch die Erarbeitung von Stellungnahmen der Gemeinde, Natur- und Landschaftspflege, insbesondere der Durchsetzung der Baumschutzsatzungen, Selbständige Durchführung von Ausschreibungen, Erarbeitung des Budgetplanes und des Investitionsplanes für das Sachgebiet sowie Überwachung der Vorgaben und Auswertung, Teilnahme an unterschiedlichen (politischen) Gremien