Grundversorgung der Klient*innen, Fallverantwortung für spezifische Klient*innen, Sicherstellung des selbstbestimmten Lebens, zur Alltagsbewältigung und Teilhabe am Leben, Überblick über die gesamten grundsichernden Leistungen, sowie Kenntnisse im SGB IX, Bedienen der Instrumente verschiedener Kostenträger (z.B. PIT), Beantragen von Fachleistungsstunden, Sicherstellung von deren Erbringung, Enge Zusammenarbeit im Tandem mit einer Kollegin / einem Kollegen, Vertrauensbildende Zusammenarbeit mit Angehörigen und gesetzlichen Betreuern, Sorge für das körperliche, emotionale und hygienische Wohlbefinden der Klient*innen, Individuelle Dienstplangestaltung in Abstimmung mit der Teamleitung, Aufbau tragfähiger Beziehungen zu Menschen, Sorge für haltgebende Strukturen, Teilnahme an regelmäßigen fachlichen und persönlichen Fortbildungen