Sie wirken bei der Aktualisierung und Weiterentwicklung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagements mit.
Sie verfügen über ein erfolgreich abgeschlossenes technisches Hochschulstudium oder Sie verfügen alternativ über ein naturwissenschaftliches Hochschulstudium bzw. eine Ausbildung als Meister:in / Techniker:in und gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen.
Sie können die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit nachweisen.
Zudem können Sie praktische Erfahrungen und Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen Regelungen im Bereich Gefahrstoffe (z. B. GefStoffV, CLP-VO; REACH) und erste Kenntnisse im Umweltrecht (KrWG, WHG, AwSV) vorweisen.
Idealerweise verfügen Sie über Erfahrungen im Gefahrgut und einen aktuellen Qualifizierungsnachweis zur/zum Gefahrgutbeauftragten bzw. bringen die Bereitschaft zur Ausbildung mit.
Weiterhin bringen Sie Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit verschiedenen internen und externen Akteuren mit.
Sie besitzen eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und können komplexe Sachverhalte allgemeinverständlich erläutern.
Sie können sich in neue Aufgabenfelder in der Arbeitssicherheit und verwandten Themenbereichen selbständig einarbeiten.
Den Umgang mit neuer Software meistern Sie mit geeigneter Schulung problemlos. Erfahrungen mit TYPO3 sind wünschenswert.
Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) entsprechend den persönlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 11 inklusive einer tariflichen Jahressonderzahlung.
Angemessene Einarbeitung
Flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit und ggf. Telearbeit/mobiles Arbeiten)
Universitäre Gesundheitsförderung und ein breites Hochschulsportangebot
Betriebliche Nebenleistungen wie z. B. Vermögenswirksame Leistungen (VL) und betriebliche Altersvorsorge (VBL)
30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr zuzüglich zwei arbeitsfreie Tage am 24. und 31.12.
Ihre Einstellung erfolgt zweckbefristet im Rahmen einer Mutterschutz- und Elternzeitvertretung bis zum 31.03.2028.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle (40 Wochenstunden).
Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für eine Beschäftigung in Teilzeit geeignet. Inwieweit einem Teilzeitwunsch, insbesondere hinsichtlich Lage und Umfang der Teilzeit, stattgegeben werden kann, wird anhand der dienstlichen Bedürfnisse geprüft.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
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