Technisches Verständnis für die Funktionalität von IT-Systemen und Netzwerken
Mehrjährige Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung ist von Vorteil
Teamfähigkeit, Leistungsbereitschaft sowie Planungs-, Organisations- und Konfliktfähigkeit
Work-Life-Balance: durch flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmodelle und Homeoffice
Umfassendes Onboarding: durch Einführungsseminare z. B. zu Grundlagen des öffentlichen Bauens
Weiterbildung: vielfältige Angebote zur Vertiefung von Fach- und Methodenkompetenzen
Weiterentwicklung: vielseitige Karriereperspektiven und Möglichkeiten für den Wechsel in andere Aufgabenbereiche
Absicherung: Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst mit betrieblicher Altersvorsorge
Vergütung: nach Entgeltgruppe 12 TV-L (Einstiegsgehalt 53.734 € bis 64.946 € brutto/Jahr)
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Bei entsprechender Eignung werden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bevorzugt berücksichtigt. Sehr gute Rahmenbedingungen, um berufliche und familiäre Aufgaben zu vereinbaren, wie zum Beispiel moderne Arbeitszeitmodelle und weitreichende Gleitzeitregelungen, gewährleisten wir, im Rahmen der dienstlichen und organisatorischen Möglichkeiten. Eine Reduzierung der Regelarbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Gehen entsprechende Bewerbungen ein wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen bei der ausgeschriebenen Position im Rahmen der dienstlichen und organisatorischen Möglichkeiten entsprochen werden kann. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
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