Die Note in deinem Arbeitszeugnis hängt an einem einzigen Wort. „Zur vollen Zufriedenheit“ ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Befriedigend, erst „stets zur vollen Zufriedenheit“ ist ein Gut. Diese Zufriedenheitsskala steht in keinem Gesetz, Gerichte legen Zeugnisse trotzdem danach aus. Und wer eine bessere Note will, muss die besseren Leistungen selbst beweisen.

Die Note in deinem Arbeitszeugnis hängt an einem einzigen Wort. „Zur vollen Zufriedenheit“ ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Befriedigend, erst „stets zur vollen Zufriedenheit“ ist ein Gut. Diese Zufriedenheitsskala steht in keinem Gesetz, Gerichte legen Zeugnisse trotzdem danach aus. Und wer eine bessere Note will, muss die besseren Leistungen selbst beweisen.
Das Bundesarbeitsgericht liest Arbeitszeugnisse wie ein Notenblatt. Im Urteil vom 18. November 2014 beschreibt der 9. Senat eine „Schul- oder Prüfungsnoten vergleichbare Skala, die von ‚sehr gut‘ über ‚gut‘ und ‚befriedigend‘ bis hin zu ‚ausreichend‘ und ‚mangelhaft‘ reicht“. Zwei Bausteine entscheiden: wie zufrieden dein Arbeitgeber war, und ob er ein Zeitwort davorsetzt.
| Formulierung | Note |
|---|---|
| stets zur vollsten Zufriedenheit | sehr gut |
| stets (immer, durchgehend) zur vollen Zufriedenheit | gut |
| zur vollen Zufriedenheit · stets zur Zufriedenheit | befriedigend |
Das Zeitwort ist der Hebel. „‚Gut‘ im Sinne der Zufriedenheitsskala ist ein Arbeitnehmer nur dann, wenn ihm bescheinigt wird, er habe ‚stets‘, ‚immer‘ oder ‚durchgehend‘ zur vollen Zufriedenheit des Arbeitgebers gearbeitet“, heißt es in der Entscheidung. Fehlt das Wort, fehlt die Note, auch wenn der Satz freundlich klingt.
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Für die beiden unteren Stufen nennt das Urteil keine festen Formeln. Die Skala reicht dort bis „mangelhaft“, welcher Satz genau wo landet, ist weniger klar geregelt, als die verbreiteten Code-Listen im Netz vermuten lassen. Verlass dich deshalb auf den Teil, den Gerichte tatsächlich anwenden: den Satz zur Gesamtleistung, und ob ein „stets“ davorsteht.
Ein Detail aus demselben Urteil ist beruhigend, wenn du gerade dein Zeugnis in der Hand hältst und dich über das schiefe Deutsch wunderst: Das Gericht nennt eine Steigerung oberhalb von „vollste“ ausdrücklich eine, die „gegen jedes Sprachempfinden“ verstößt. Über der Bestnote gibt es nichts mehr, was jemand erfinden könnte.
Der Anspruch steht in § 109 der Gewerbeordnung und kennt zwei Stufen. Das einfache Zeugnis enthält nur Art und Dauer deiner Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten, und genau das ist der Punkt, den viele übersehen: Du bekommst es nur, wenn du es verlangst. Im Gesetz heißt es, der Arbeitnehmer „kann verlangen“, dass sich die Angaben auf Leistung und Verhalten erstrecken. Wer nichts sagt, bekommt unter Umständen ein Papier, das nur bestätigt, dass es dich gab.
Dazu drei Formalien, die in der Praxis oft schiefgehen:
Schriftlich. Das Gesetz verlangt ein schriftliches Zeugnis. Elektronisch geht es nur mit deiner Einwilligung (§ 109 Abs. 3 GewO), ein PDF ohne dein Okay erfüllt den Anspruch also nicht.
Klar und verständlich. § 109 Abs. 2 GewO schreibt vor, dass das Zeugnis klar formuliert sein muss.
Keine versteckten Zeichen. Dazu gleich mehr, denn dieser Satz ist der interessanteste im ganzen Paragrafen.
§ 109 Abs. 2 GewO sagt wörtlich, das Zeugnis dürfe „keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen“. Ein echter Geheimcode ist damit rechtswidrig. Findest du einen, hast du einen Anspruch auf ein berichtigtes Zeugnis.
Die Zufriedenheitsskala fällt trotzdem nicht darunter, weil sie ein offener Sprachgebrauch ist. Das Bundesarbeitsgericht stützt sich für ihre Bedeutung ausdrücklich auf eine empirische Untersuchung dazu, wie diese Formeln in qualifizierten Zeugnissen tatsächlich verwendet werden. Die Skala beschreibt also, was in Zeugnissen üblich ist, und Gerichte nehmen diesen Befund als Auslegungsmaßstab.
Praktisch heißt das: Prüfe die Gesamtbeurteilung, das Zeitwort und die Vollständigkeit deiner Aufgaben. Die kursierenden Listen mit angeblichen Codes für Kommafehler oder Aufzählungsreihenfolgen brauchst du dafür nicht, und sie helfen dir vor Gericht auch nicht weiter.
Das ist die Zeile, über die sich die meisten Menschen ärgern, und rechtlich ist sie ein Nichts. Das Bundesarbeitsgericht hat am 11. Dezember 2012 entschieden, dass Aussagen über persönliche Empfindungen des Arbeitgebers in einer Schlussformel, etwa der Dank für die Zusammenarbeit, nicht zum notwendigen Zeugnisinhalt gehören. Einen Anspruch auf Dank, Bedauern und gute Wünsche gibt es also nicht.
Und wenn dir die Schlussformel nicht passt, die dein Arbeitgeber geschrieben hat? Dann kannst du nach derselben Entscheidung nicht verlangen, dass er sie umformuliert. Du kannst nur ein Zeugnis ohne Schlussformel bekommen. Das Gericht hält in der Begründung fest, dass ein fehlender Dank eher Rückschlüsse auf den Verfasser zulässt als auf die Person, die beurteilt wird. Wer dein Zeugnis liest, weiß das oft auch.
Bewerbungen bestehen heute angeblich nur noch aus einem Lebenslauf. Wir haben deshalb alle Anzeigen ausgezählt, die gerade auf baito stehen, und nachgesehen, welche Unterlagen sie im Text nennen.
Von 4.101 Anzeigen verlangen 408 ausdrücklich Zeugnisse, das ist etwa jede zehnte. Diese Zahl unterschätzt die Praxis aber, weil die meisten Anzeigen die geforderten Unterlagen überhaupt nicht aufzählen. Nimmt man nur die 775 Anzeigen, die wenigstens den Lebenslauf nennen, sind in 381 davon auch Zeugnisse dabei, also in fast jeder zweiten. Das Wort „Arbeitszeugnis“ selbst steht in 156 Anzeigen.
Zwei Beobachtungen aus derselben Auszählung, die dir Arbeit sparen:
Führungszeugnis ist etwas völlig anderes. 57 Anzeigen verlangen ein erweitertes Führungszeugnis. Dabei handelt es sich um einen Auszug aus dem Bundeszentralregister, den du beim Bürgeramt beantragst und den die meisten Arbeitgeber erst zur Einstellung sehen wollen.
„Relevante Zeugnisse“ heißt: such aus. Viele Anzeigen formulieren es genau so. Zwei bis drei Zeugnisse aus passenden Stationen sind gemeint, nicht der komplette Ordner seit dem Schulpraktikum.
§ 109 GewO regelt nur das Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wer mitten im Job eins braucht, schaut deshalb zuerst in den Tarifvertrag. Im TVöD steht in § 35 Abs. 2 ein eigener Anspruch: „Aus triftigen Gründen können Beschäftigte auch während des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen (Zwischenzeugnis).“ Absatz 3 gibt dir zusätzlich ein vorläufiges Zeugnis, wenn das Arbeitsverhältnis absehbar endet.
Ein zweiter Unterschied im TVöD ist noch wichtiger, und kaum jemand nutzt ihn: Nach § 35 Abs. 1 muss sich das Endzeugnis dort auch auf Führung und Leistung erstrecken. Was du außerhalb des Tarifs extra verlangen musst, bekommst du hier automatisch. Ob dein künftiger Arbeitgeber tarifgebunden ist, siehst du in unserer Übersicht der Tarife, und was am Ende auf dem Konto landet, rechnet dir der TVöD-Rechner aus.
Der Anlass für ein Zwischenzeugnis kommt öfter, als vielen lieb ist: 932 der 4.101 Stellen auf unserem Board sind befristet ausgeschrieben, also gut jede fünfte. Wer auf einer Projektstelle sitzt, sollte das Zeugnis nicht erst am letzten Arbeitstag ansprechen, sondern dann, wenn das Projekt noch läuft und sich alle an die Details erinnern. Warum so viele Stellen befristet sind und was das über die Finanzierung verrät, steht in unserem Text zu befristeten Verträgen aus Projektförderung.
Ein Blick auf dieselben Anzeigen zeigt, wie klein die Apparate oft sind, die hinter einer Stelle stehen: In 277 der 408 Anzeigen, die Zeugnisse verlangen, geht die Bewerbung an eine E-Mail-Adresse, die direkt im Anzeigentext steht, board-weit in 1.738 von 4.101. Am anderen Ende sitzt oft ein Mensch statt eines Bewerbungssystems, und dieselbe Person schreibt später dein Zeugnis.
Das hat zwei Seiten. Du kannst direkt mit der Person sprechen, die den Text verfasst. Gleichzeitig werden wohlwollend gemeinte Sätze ohne „stets“ bei deiner nächsten Bewerbung als Durchschnitt gelesen, obwohl niemand sie so gemeint hat. Meist fehlt schlicht die Übung.
Was hilft, ist unbequem, aber wirkt: Liefere einen Entwurf mit. Schreib die Stationen, die Aufgaben und die Gesamtbeurteilung so auf, wie du sie für richtig hältst, und sag dazu, dass „stets zur vollen Zufriedenheit“ der üblichen Note Gut entspricht. Die meisten Vorgesetzten sind dankbar dafür, und du diskutierst über einen Text statt über ein Gefühl.
Zuerst die schlechte Nachricht, denn sie bestimmt die Reihenfolge deiner Argumente. Steht in deinem Zeugnis „zur vollen Zufriedenheit“ und willst du mehr, liegt die Beweislast bei dir. Der Leitsatz des Bundesarbeitsgerichts von 2014 sagt, in diesem Fall habe der Arbeitnehmer „die Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, die eine bessere Schlussbeurteilung rechtfertigen sollen“. Das Gericht stellt dabei auf das Befriedigend als mittlere Note der Zufriedenheitsskala ab. Dass in manchen Branchen überwiegend gute Noten vergeben werden, ändert daran nach der Entscheidung nichts.
Zwei Hebel bleiben dir trotzdem:
Die Wahrheitspflicht. Sie ist nach demselben Urteil der bestimmende Grundsatz des Zeugnisrechts, und sie begrenzt das Wohlwollen: Ein Zeugnis muss nur im Rahmen der Wahrheit wohlwollend sein. Das schneidet in beide Richtungen. Steht dort etwas Falsches oder fehlt eine ganze Aufgabe, die du nachweislich hattest, geht es um überprüfbare Tatsachen. Das ist die deutlich stärkere Position als ein Streit über die Note.
Konkrete Belege. Zielvereinbarungen, Projektergebnisse, Feedback-Protokolle, eine Beförderung. Alles, was zeigt, dass du mehr geleistet hast, als von deiner Rolle erwartet wurde. Genau darauf zielt das Urteil ab, wenn es von überobligatorischen Leistungen spricht.
Und warte nicht zu lange. Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten oft Ausschlussfristen: Nach § 37 Abs. 1 TVöD verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden. Ein Anruf drei Tage nach Erhalt des Zeugnisses ist ohnehin die bessere Strategie als ein Brief nach einem halben Jahr, weil sich dann noch jemand an dich erinnert.
Wenn dein Zeugnis stimmt, ist der nächste Schritt der einfachere: Auf baito stehen aktuell 4.101 Stellen aus dem Impact-Bereich, von NGOs und gemeinnützigen Organisationen bis zu Green Tech. Wie du dich dort vorstellst, ohne in Floskeln zu verfallen, steht in unserem Ratgeber zur modernen Bewerbungsanrede, und worauf im Gespräch danach gezielt nachgefragt wird, im Text zum Vorstellungsgespräch.
Dieser Text ist Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Ob sich ein Zeugnisrechtsstreit in deinem Fall lohnt, welche Ausschlussfristen dein Vertrag enthält und wie deine Beweislage aussieht, klärst du mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, mit deiner Gewerkschaft oder mit dem Betriebsrat.
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