Arbeitszeit: Vollzeit, teilzeitfähig, im Mindestumfang von 32 Wochenstunden
Besoldung/Entgeltgruppe: bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 18 TV-L S - Sozial- und Erziehungsdienst
Ansprechperson(en): Frau Melanie Gau
Job-ID: 17591
Die Landesstelle für mobile und teilstationäre Frühförderung Mecklenburg-Vorpommern betreut Mädchen und Jungen von der Geburt bis zur Einschulung. Für den Bereich SEHEN werden in der Kindertagesstätte "SEH-STERNCHEN" derzeit bis zu 8 Kinder im Alter ab 2 Jahren durch 4 pädagogische Fachkräfte teilstationär betreut. Die mobile Frühförderung wird durch ein Team aus 11 Frühförderinnen und Frühförderern für durchschnittlich 125 Kinder im gesamten Land Mecklenburg-Vorpommern abgedeckt.
Ihre Aufgaben
Leitung des Bereiches SEHEN der mobilen und teilstationären Frühförderung M-V
Koordination und Umsetzung der Frühförderung für den Bereich Sehen im Bundesland
Enge Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern sowie dem Staatlichen Schulamt Schwerin
Verwaltungsaufgaben
Beratung von Erziehungsberechtigten, Einrichtungsträgern und pädagogischen Fachkräften unter Einbeziehung der örtlich zuständigen Träger der Eingliederungshilfe
Weiterentwicklung von Konzepten zur Förderung und Arbeitsorganisation
Gehalt für diese Stelle
Was denken andere über diese Stelle?
Stimme ab und sieh sofort, wie andere die Anforderungen, das Gehalt und mehr einschätzen.
Anonym: niemand sieht, wie Du abstimmst.
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Stimme ab und sieh sofort, wie andere die Anforderungen, das Gehalt und mehr einschätzen.
Anonym: niemand sieht, wie Du abstimmst.
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Entdecke die Menschen hinter Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Wirf einen Blick aufs Team: sieh, wer hier arbeitet, und entdecke bekannte Gesichter aus Deinem Netzwerk.
Förderung von Kindern mit Blindheit / Sehbeeinträchtigung (bei vorliegender Eignung)
Zusammenarbeit mit den örtlichen Trägern der Eingliederungshilfe, Jugend- und Sozialämtern, therapeutischen Einrichtungen, Schulleitungen, Lehrkräften verschiedener Schularten, dem Überregionalen Förderzentrum Hören und dem Team des Gemeinsamen Unterrichts
Ihr Profil
Studienabschluss als Sonderpädagogin bzw. Sonderpädagoge, Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge oder vergleichbarer Hochschulabschluss bzw. Heilpädagogin bzw. Heilpädagoge, Frühförderer für sinnesspezifische Beeinträchtigungen im Bereich Sehen (abgeschlossenes Curriculum) oder vergleichbarer Abschluss nach den Kriterien des KiföG M-V
Qualifikationsnachweise zur Leitungsfortbildung gemäß § 15 KiföG M-V. Sollte der Qualifikationsnachweis nicht vorliegen, ist eine schriftliche Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an der Leitungsqualifizierung erforderlich. Die Qualifizierung ist für eine dauerhafte Aufgabenübertragung nachweislich erfolgreich abzuschließen.
Erfahrung im Umgang mit Themen der Eingliederungshilfe sowie der Integrierten Teilhabeplanung (ITP) nach SGB IX
Konzeptionelle Denkweise sowie strukturierte und eigenständige Arbeitsweise
Kenntnisse in den Bereichen Haushaltsrecht, Haushaltsplanung und Personalplanung oder die Fähigkeit sich in diese einzuarbeiten
Berufliches Engagement sowie eine ausgeprägte Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation
Verantwortungsbereitschaft, Einfühlungsvermögen und pädagogisches Geschick
Organisationstalent, Konfliktfähigkeit, Kreativität sowie physische und psychische Belastbarkeit
Sichere Anwendungskenntnisse MS Office
Mobilität
Das bieten wir Ihnen
30 Tage Urlaub
Eine attraktive Altersabsicherung
Eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
Die Möglichkeit zur Weiterbildung
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Möglichkeit zum Dienstradleasing
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