Das Robert Koch-Institut schätzt für den Sommer 2026 rund 16.000 hitzebedingte Sterbefälle in Deutschland, kumulativ bis Kalenderwoche 37. Etwa 9.600 davon gehen auf eine einzige Woche Ende Juni zurück. Nach Einkommen, Wohnung oder Arbeitsplatz schlüsselt der Bericht sie nicht auf, und genau dort entscheidet sich mit, wen eine Hitzewelle trifft.

Das Robert Koch-Institut schätzt für den Sommer 2026 rund 16.000 hitzebedingte Sterbefälle in Deutschland, kumulativ über die Kalenderwochen 15 bis 37. Mit dem Bericht vom 24. September 2026 hat das Institut seine wöchentliche Berichterstattung für dieses Jahr beendet, die Zahl ist also der Stand zum Saisonende. Etwa 9.600 davon gehen auf eine einzige Woche Ende Juni zurück, weitere 4.200 auf die Hitze von Ende Juli bis Mitte August. Der Bericht schlüsselt die Schätzung nach Alter und Geschlecht auf: 8.200 der Gestorbenen waren 85 Jahre oder älter. Nach Einkommen, Wohnung oder Arbeitsplatz schlüsselt er sie nicht auf, und genau dort entscheidet sich mit, wen eine Hitzewelle trifft.
Hitze steht fast nie auf einem Totenschein. Das RKI schätzt deshalb, statt zu zählen: Es modelliert, wie viele Menschen in einer Woche ohne den Hitzeeinfluss gestorben wären, und nimmt die Differenz. Für die Kalenderwochen 15 bis 37 kommt dabei ein Wert von rund 16.000 heraus, mit einem Prädiktionsintervall von 14.400 bis 17.600. Das ist eine Schätzung mit Spanne, keine Todesursachenstatistik, und der Bericht sagt das selbst deutlich.
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Zur Einordnung reicht ein Blick in dieselbe Reihe seit 2016: Die bisherigen Spitzenjahre 2018 und 2019 liegen bei jeweils etwa 7.000 Sterbefällen, 2016, 2017 und 2021 zwischen 1.200 und 2.000. Die Größenordnung dieses Sommers ist also nicht die übliche Sommerschwankung, sondern etwas, das es in dieser Reihe noch nicht gegeben hat.
Die Altersverteilung legt eine bequeme Lesart nahe: Hitze sei ein Problem sehr alter und sehr kranker Menschen, also ein medizinisches. Nur beantwortet sie die zweite Frage nicht, nämlich wer von den Älteren, Kranken, Schwangeren und Kleinkindern es besonders hart trifft.
Darauf gibt das Umweltbundesamt eine ziemlich klare Antwort. Eine Studie von 2024 zeigt für Deutschland, dass Haushalte mit geringeren Einkommen häufiger in Gebieten leben, in denen Mehrfachbelastungen aus schlechter Luftqualität, Lärm und besonders hohen Lufttemperaturen zusammenkommen, als finanziell besser gestellte Haushalte. In der repräsentativen Umweltbewusstseinsstudie 2024 fühlten sich rund 31 Prozent der Befragten durch Umweltprobleme gesundheitlich stark oder sehr stark belastet, und Befragte mit niedrigem Einkommen nahmen solche Belastungen deutlich häufiger wahr als Befragte mit hohem Einkommen, insbesondere bei Hitzeperioden. Das UBA schränkt selbst ein, dass in einzelnen Fällen auch strukturell besser Gestellte höher belastet sind. Die Richtung ist trotzdem eindeutig, und sie zieht sich durch die Ausstattung der Viertel: Kinder und Jugendliche mit niedrigem sozioökonomischem Status brauchen in Städten länger zu Fuß, bis sie eine öffentliche Grünfläche erreichen.
Das ist der Punkt, an dem aus einem Gesundheitsthema ein Verteilungsthema wird. Wer im gedämmten Altbau mit Hof und Baum wohnt, kann sich vor Hitze schützen. Wer unter einem unsanierten Dach in einem dicht bebauten Viertel ohne Schatten wohnt, kann das nicht, und zwar unabhängig davon, wie vernünftig er oder sie sich verhält. Verhaltenstipps über ausreichendes Trinken ändern daran nichts. Verschattung, Entsiegelung, Trinkbrunnen und kühle öffentliche Räume schon, und die kosten Geld und brauchen Personal.
Die zweite Hälfte des Themas steht in keiner Sterbestatistik, sondern auf dem Arbeitsplatz. Der DGB-Index Gute Arbeit Kompakt 03/2026 hat dafür über 4.000 Beschäftigte befragt. Ergebnis: 35 Prozent der Beschäftigten fühlen sich durch hohe Temperaturen bei der Arbeit stark oder eher stark belastet, bei körperlich schwerer Arbeit sind es 54 Prozent gegenüber 26 Prozent ohne körperliche Belastung.
| Gruppe | fühlt sich stark oder eher stark hitzebelastet |
|---|---|
| Beschäftigte insgesamt | 35 % |
| sehr häufig unter Zeitdruck | 48 % |
| ohne Zeitdruck | 23 % |
| körperlich schwere Arbeit | 54 % |
| ohne körperliche Belastung | 26 % |
| täglich mehr als 6 Stunden im Freien | knapp 60 % |
Was die Spreizung zwischen 26 und 54 Prozent erzeugt, ist die Tätigkeit. Dachdeckerinnen, Straßenbauer, Landwirtinnen, Pflegekräfte und Erzieher erleben denselben Hitzetag anders als ein Büro mit außenliegendem Sonnenschutz.
Rechtlich hängt daran mehr, als die meisten wissen. Für Innenräume regelt die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 ein Stufenmodell: Ab 26 Grad Raumtemperatur soll der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, ab 30 Grad muss er es, ab 35 Grad dürfen Beschäftigte nur weiterarbeiten, wenn zusätzliche Schutzmaßnahmen greifen. Für Arbeitsplätze im Freien hat der Ausschuss für Arbeitsstätten Empfehlungen entwickelt, die im August 2025 vom Bundesarbeitsministerium bekannt gemacht wurden und später in die Technische Regel ASR A5.1 mit höherer Verbindlichkeit überführt werden sollen. Sie arbeiten mit derselben Staffelung, bezogen auf eine Beurteilungstemperatur aus Lufttemperatur plus Zuschlägen für Tätigkeit, Kleidung, Sonne, Schwüle und Wind.
Ein Recht auf hitzefrei folgt daraus nicht. Die Pflicht liegt beim Arbeitgeber, und sie ist im Zweifel eine Frage der Gefährdungsbeurteilung, nicht des Thermometers im Pausenraum.
Am 12. August hat Bundesumweltminister Carsten Schneider angekündigt, die Anpassung an Klimaveränderungen als Gemeinschaftsaufgabe in der Verfassung zu verankern. Er halte den Schritt für „zwingend notwendig“; jeder Hitzetag koste die deutsche Wirtschaft fast eine halbe Milliarde Euro an geringerer Wirtschaftsleistung. Der Grund für den Vorstoß ist bürokratisch und deshalb leicht zu übersehen: Hitzeschutz ist derzeit fast ausschließlich Ländersache. Der Bund darf Modellprojekte fördern, aber die Kommunen nicht dauerhaft finanzieren. Schneider selbst hat es im ARD-Morgenmagazin so zusammengefasst: Hitzeschutz in Kommunen dürfe er bisher laut Grundgesetz „ausgeschlossen nicht finanzieren, nur mit groben Brücken“.
Die Gegenposition kommt aus dem eigenen Koalitionspartner. Der CDU-Umweltpolitiker Thomas Gebhart sagt der taz: „Es gibt keinen einzigen Bereich der Klimaanpassung, wo nicht klar definiert ist, wer zuständig ist.“ Eine geteilte Zuständigkeit führe dazu, dass „niemand richtig zuständig“ sei. Für eine Grundgesetzänderung braucht es Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Ohne die Union gibt es sie nicht.
Der eigentlich bemerkenswerte Teil dieses Sommers ist aber, wer sich auf der anderen Seite versammelt hat. Das Forderungspapier „Hitzegipfel jetzt!“ vom 5. August 2026 trägt eine Unterschriftenliste, die quer durch Sektoren läuft, die sonst wenig miteinander zu tun haben: Arbeiter-Samariter-Bund, AWO Bundesverband, Paritätischer Gesamtverband, Deutscher Mieterbund, Deutsches Kinderhilfswerk, Health for Future und die IG BAU stehen dort neben BUND, NABU, Greenpeace, WWF und Germanwatch. Punkt drei des Papiers verlangt genau das, worüber die Koalition streitet, nämlich die Gemeinschaftsaufgaben „Kommunaler Klimaschutz“ sowie „Naturschutz und Klimaanpassung“ in Artikel 91a des Grundgesetzes.
Katja Kipping vom Paritätischen Gesamtverband hat den sozialen Kern der Forderung schon Ende Juli benannt: „Soziale Einrichtungen brauchen jetzt gezielte Unterstützung, um die Folgen extremer Hitze bewältigen zu können.“ Pflegeheime, Kitas und Beratungsstellen sind die Orte, an denen die vulnerabelsten Gruppen den Tag verbringen. Sie kühlen zu können, ist eine Investitionsfrage, und Investitionen brauchen eine Stelle im Haushalt und jemanden, der sie beantragt.
An diesem Punkt hört die Debatte üblicherweise auf. Wir haben nachgesehen, was von ihr in Stellenanzeigen steht, und dafür 2.000 neu veröffentlichte Anzeigen auf baito im Volltext ausgewertet, die 30 Tage bis zum 21. August 2026.
Kein Tippfehler: In 2.000 Anzeigen kommt „Hitzeschutz“ oder „Hitzeaktionsplan“ kein einziges Mal vor. Die fünf Anzeigen, die das Wort „Hitze“ überhaupt enthalten, meinen etwas anderes, darunter eine Professur für marine Benthosökologie. Ein zweiter Blick bestätigt das Bild: Im Cluster rund um Klimatolog:in und Umweltingenieur:in lag der Bestand offener Stellen Mitte Februar bei 58 und in der Woche ab dem 10. August bei 43. Die Hitzewelle Ende Juni hat auf unserem Board keinen Ausschlag erzeugt.
Man kann das auf zwei Arten lesen. Entweder wird die Arbeit unter anderen Namen ausgeschrieben, was für einen Teil stimmt: Wasserwirtschaft, Siedlungsentwässerung und Umweltplanung tauchen laufend auf. Oder die Stellen entstehen schlicht nicht, weil niemand sie dauerhaft bezahlen darf. Beide Lesarten führen zurück auf denselben ungelösten Punkt, und deshalb ist die Verfassungsfrage keine Fachdebatte für Staatsrechtler:innen, sondern die Vorentscheidung darüber, ob dieses Berufsfeld wächst.
Wer trotzdem in dieses Feld will, sucht am besten nicht nach dem Wort Hitze. In dem Rollencluster aus Klimatologie, Umweltingenieurwesen und Projektmanagement lagen auf baito am 21. August 2026 genau 717 Anzeigen der vergangenen 90 Tage, 212 davon offen. Die Arbeitgeber verteilten sich breiter, als das Thema vermuten lässt: 321 Anzeigen kamen aus der Privatwirtschaft, 187 von NGOs, 146 von Verbänden, 120 aus der Beratung und 90 von Start-ups. Regional konzentrierte sich das Angebot auf Berlin (171), Hamburg (73) und München (69). Tagesaktuell siehst du den Bestand in der Jobsuche.
Beim Gehalt lohnt der Blick auf den Tarif mehr als auf die Spanne. 156 der 717 Anzeigen nannten einen Tarifvertrag, meistens TV-L (36) oder TVöD (30). Steht in der Anzeige eine Entgeltgruppe, weißt du mehr über dein künftiges Geld als aus jeder Verhandlung; die Tabellen dazu findest du in unserer Tarifübersicht. Nur 108 der 717 Anzeigen nannten überhaupt ein Gehalt; der Median der 104 auswertbaren Angaben lag bei 59.319 Euro brutto im Jahr.
Was die Rollen konkret tun, von der Klimaanpassung in der Verwaltung über Wasserbau bis zum Planungsbüro, haben wir in Jobs in der Klimaanpassung aufgeschrieben. Wenn du eher an der Ursache statt an den Folgen arbeiten willst, ist Green Tech und Klimaschutz der passendere Einstieg. Angrenzende Rollen sammelt unser Cluster Nachhaltigkeitsmanagement, offene Stellen quer über alle Felder die Jobsuche und die Arbeitgeber dahinter die Organisationsübersicht.
Eine Warnung gehört dazu, und sie hängt direkt an der Finanzierungsfrage von oben: Viele dieser Stellen sind an eine Förderperiode gebunden und laufen zwei bis drei Jahre. Frag im Gespräch, aus welchem Topf die Stelle bezahlt wird und wer über eine Verstetigung entscheidet. Warum das bei projektfinanzierten Arbeitgebern selten eine Formalie ist, steht in unserem Text zu befristeten Verträgen aus Projektmitteln. Und wie eng die Haushalte sind, aus denen kommunaler Hitzeschutz bezahlt werden müsste, haben wir unter Kommunen am Limit beschrieben.
Am Ende dieses Sommers stehen rund 16.000 geschätzte Sterbefälle, ein Bündnis aus Sozialverbänden, Gewerkschaft, Mieterbund und Umweltorganisationen, ein Minister mit einem Verfassungsvorschlag, ein Koalitionspartner dagegen und null Stellenanzeigen mit dem Wort Hitzeschutz. Diese Reihe ist eine Kette. Solange unklar ist, wer Hitzeschutz dauerhaft bezahlen darf, plant ihn niemand, und solange ihn niemand plant, schreibt ihn auch niemand aus.
Wer im Impact-Bereich arbeitet, ist an dieser Kette an mehreren Stellen beteiligt: im Verband, der das Forderungspapier mitträgt, in der Kommune, die den Plan schreiben müsste, im sozialen Träger, dessen Aufenthaltsraum unterm Dach sich jeden Juli aufheizt. Der nächste Hitzesommer kommt, ob die Zuständigkeit bis dahin geklärt ist oder nicht.
Dieser Text ist Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Ob und welche Schutzmaßnahmen an deinem Arbeitsplatz konkret gelten, hängt von der Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs ab. Bei einem konkreten Streitfall helfen der Betriebs- oder Personalrat, die zuständige Gewerkschaft, die staatliche Arbeitsschutzbehörde deines Bundeslandes oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht weiter.
Foto: Richard Vanlerberghe auf Unsplash
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