Die generelle Bereitschaft für arbeitsplatzbezogene Fort- und Weiterbildungen wird vorausgesetzt. Für die Wahrnehmung der Dienstaufgabe ist ein Wohnsitz in vertretbarer Nähe zur Samendarre Jatznick erwünscht.
Die Eingruppierung erfolgt gemäß Entgeltordnung TV-L bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen in die Entgeltgruppe 5.
Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Landesforstanstalt M-V ist bestrebt, den Frauenanteil in entsprechenden Positionen zu erhöhen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich für die ausgeschriebene Stelle zu bewerben. Bewerberinnen werden bei gleichwertiger Eignung vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende schwerwiegende Gründe die vorrangige Berücksichtigung der Bewerberin ausschließt.
Zur Beantwortung von fachlichen Fragen steht Ihnen Herr Baumung (Tel.: 039741899193; E-Mail: ) zur Verfügung. Zur Beantwortung von arbeitsrechtlichen Fragen steht Ihnen Frau Heinzmann (Tel.: 03994/235203, E-Mail: ) zur Verfügung.