Die Lehrverpflichtung richtet sich nach den zurzeit geltenden Bestimmungen (§ 3 der Lehrverpflichtungsverordnung NRW (LVV)).
Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 36 Hochschulgesetz NRW.
Sinnstiftung & Leidenschaft für Lehre: Sie gestalten nachhaltig die Zukunft, fördern die Entwicklung junger Menschen und qualifizieren die Fach- und Führungskräfte von morgen.
Autonomie & selbstbestimmtes Arbeiten: Sie entscheiden, wie Sie lehren und forschen und setzen dabei eigene Schwerpunkte in einer abwechslungsreichen Tätigkeit.
Interdisziplinarität & Praxisbezug: Lokal gebündelte Vielfalt und kleine Studierendengruppen ermöglichen interdisziplinäres Arbeiten und die Verknüpfung von Theorie und Praxis.
Familienorientierung: Eine gesunde Work-Life-Balance dank flexibler Gestaltung von Arbeitsbedingungen und einem starken Bewusstsein für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Perspektive & Jobsicherheit: Für Vertretungsprofessuren orientiert sich die Vergütung an den Grundbezügen der Besoldungsgruppe W2 für Professor*innen des Landes NRW.
Laura Twistel, Personalentwicklung und -gewinnung, +49 211 4351 - 8182
Prof. Dr. Irene Dittrich, Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften, +49 211 4351 - 3310

W2-Professur für "Internationale Soziale Arbeit"
Fachhochschule Dortmund · Dortmund

Lehrkraft/Dozent:in für den Fachbereich Sozialwesen
Grone-Bildungszentren Bremen GmbH - gemeinnützig - · Weimar

Sozialarbeiter / Sozialpädagoge (m/w/d)
NEUE ARBEIT der Diakonie gGmbH · Mönchengladbach

wissenschaftliche Mitarbeiterin / wissenschaftlicher Mitarbeiter (w/m/d) im Bereich Gerontologie am Fachbereich Sozialwesen
Hochschule Niederrhein · Krefeld

Fachkraft (m,w,d) im Allgemeinen Sozialen Dienst
Stadt Oer-Erkenschwick · Oer-Erkenschwick