Die Vergütung erfolgt nach unserer Vergütungstabelle. Die Einstufung bei Einstellung richtet sich nach Ihrer anrechenbaren Berufserfahrung und erfolgt zwischen Stufe 1 und 5.
Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Menschen im Sinne des § 2 SGB IX werden bei gleicher persönlicher und fachlicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.
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