Prüfung von Anträgen auf Vorliegen der Voraussetzungen zur Bewilligung von Unterhaltsvorschussleistungen gemäß UhVorschG, Feststellung, inwieweit der Unterhaltsvorschuss als Ausfallleistung zu gewähren ist, Ermittlung und Bewertung vorhandener Unterhaltstitel, Kontaktaufnahme mit unterhaltspflichtigen Personen und Prüfung deren Leistungsfähigkeit, Führen von Verhandlungen über Ratenzahlungen, auch in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, Erstattung von Anzeigen gemäß § 170 StGB (Verletzung der Unterhaltspflicht), Abgabe von Fällen an das Landesamt für Finanzen, insbesondere zur Vollstreckung, Überwachung der monatlichen Zahlungseingänge sowie Zahlungsausgänge, Regelmäßige Prüfung beim Zahlungsempfänger, ob die Voraussetzungen der Leistungsgewährung noch gegeben sind, Rückforderung zu Unrecht gezahlter Unterhaltsvorschussleistungen, Rechtliche Beurteilung und Würdigung eingehender Widersprüche, Unterstützung bei der Erstellung von Statistiken und Auswertungen, Mitwirkung bei administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Fachverfahren OK.JUS im Bereich Unterhaltsvorschuss