Bis zur 33. Kalenderwoche 2026 schätzt das RKI 15.800 hitzebedingte Sterbefälle, der größte Teil davon bei Menschen ab 75 Jahren. Für Pflegeheime, Kitas und soziale Träger ist Hitzeschutz damit längst Pflicht: ArbSchG, ASR A3.5 und eine bundeseinheitliche Empfehlung nach SGB XI. Nur ist das Förderprogramm AnpaSo 2026 geschlossen. Was jetzt verbindlich ist, was das Geld hergab und wo ihr ohne Fördermittel anfangt.

Bis zur 33. Kalenderwoche 2026 hat das Robert Koch-Institut in Deutschland 15.800 hitzebedingte Sterbefälle geschätzt, und diese Schätzung für das laufende Jahr ist noch unvollständig. Der größte Anteil entfällt auf die Altersgruppen ab 75 Jahren. Das ist genau die Gruppe, die in Pflegeheimen, in der Tagespflege und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe betreut wird, und daneben stehen eure Beschäftigten, die bei 32 Grad im Wohnbereich Menschen waschen, umbetten und in den Rollstuhl setzen. Für euch als Träger hängen daran eine Rechtspflicht, eine Förderfrage und eine Personalfrage, die gerade auseinanderlaufen.
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber „durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind“. Physikalische Einwirkungen sind dort ausdrücklich als Gefährdungsquelle genannt, und Hitze fällt darunter. Eine fehlende Gefährdungsbeurteilung für heiße Tage ist damit keine Konzeptlücke, die man im Herbst nachzieht, sondern eine unerfüllte gesetzliche Pflicht.
Konkret wird es in der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 „Raumtemperatur“, die der Ausschuss für Arbeitsstätten bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin führt. Sie arbeitet mit drei Schwellen, und die Verbindlichkeit steigt mit jeder: Ab einer Raumtemperatur über +26 Grad sollen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, über +30 Grad müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung getroffen werden, und über +35 Grad ist der Raum ohne technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Zwei Details daraus werden in der Praxis regelmäßig übersehen. Erstens gilt bei den technischen Maßnahmen ein Vorrang: Technik und Organisation gehen personenbezogenen Maßnahmen vor, das Kühltuch ist also die letzte Stufe und nicht die erste. Zweitens nennt die Regel besonders schutzbedürftige Beschäftigte beim Namen, darunter Ältere, Schwangere und stillende Mütter, und verlangt für sie eine angepasste Gefährdungsbeurteilung. In einem Sektor mit hohem Frauenanteil und alternder Belegschaft ist das kein Randfall.
Und schon unterhalb dieser Schwellen steht eine bauliche Pflicht in derselben Regel: Wenn Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände den Raum über +26 Grad bringt, sind diese Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten. Formuliert ist das als Muss, und damit landet Hitzeschutz für viele Träger im Investitionsplan statt in der Dienstanweisung.
Der Arbeitsschutz schützt eure Beschäftigten. Für die Menschen, die ihr betreut, gibt es seit 2024 ein eigenes Instrument. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Qualitätsausschuss Pflege nach § 113b Abs. 4 Satz 3 SGB XI beauftragt, eine bundeseinheitliche Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen zu entwickeln. Beschlossen wurde sie am 28.03.2024, geändert am 11.12.2024, die Nichtbeanstandung des BMG datiert auf den 08.05.2024.
Sie gilt für vollstationäre Pflegeeinrichtungen einschließlich Kurzzeitpflege, für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste und für teilstationäre Einrichtungen der Tagespflege. Empfohlen wird ein einrichtungsindividueller Hitzeschutzplan, der die Monate Mai bis September abdeckt und ausdrücklich beide Gruppen im Blick hat: die pflegebedürftigen Personen und, im Rahmen des Arbeitsschutzes, die Mitarbeitenden. Bemerkenswert ehrlich ist die Empfehlung an einer Stelle in den Vorbemerkungen, an der sie einräumt, dass Erstellung und Umsetzung solcher Pläne „gegebenenfalls mit zusätzlichen Ressourcen einher“ gehen, die entsprechend berücksichtigt werden sollten. Genau daran hängt der Rest dieses Textes.
Praktisch spart euch das ein Dokument: Ein Hitzeschutzplan kann Teil der Gefährdungsbeurteilung sein, ob er separat geführt wird, liegt im Ermessen der Einrichtung. Das sagt Lilly Leppmeier, Klimakoordinatorin bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, in einem Praxisbericht der DGUV über ein Seniorenzentrum in Sauerlach bei München. Ihr zentraler Punkt dort: Einrichtungen müssten präventiv handeln, „und nicht erst, wenn das Thema Hitze bereits akut ist“.
Wie weit der Sektor tatsächlich ist, lässt sich seit Kurzem beziffern. Der GKV-Spitzenverband hat im Mai 2026 den Abschlussbericht des Projekts HISTA veröffentlicht, für das im September 2024 eine bundesweite Onlinebefragung unter stationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt wurde. 282 Fragebögen gingen in die Auswertung ein, beantwortet überwiegend von Einrichtungs- und Pflegedienstleitungen.
Das Grundergebnis ist gut: 97,9 Prozent der Einrichtungen haben bereits Hitzeschutzmaßnahmen umgesetzt, und in der Pflege selbst ist vieles Routine, von der Exsikkose-Prophylaxe bis zur Anpassung von Kleidung und Tagesabläufen. Interessant wird es erst, wenn man die Antworten danach sortiert, was eine Maßnahme kostet.
Das Muster ist deutlich. Was Wissen und Organisation kostet, ist weit verbreitet: 71 Prozent nutzen ein Hitzeschutzkonzept, über 80 Prozent schulen ihr Personal oder identifizieren Bewohnende mit besonderem Risiko, und 99 Prozent stellen kostenlose Getränke bereit. Was Personal kostet, bricht ein: Eine Ansprechperson für Hitzeschutz haben 40 Prozent, den Personalschlüssel angepasst haben 8 Prozent, die Arbeitszeit verkürzt ebenfalls 8 Prozent. Klimaanlagen finden sich in 41 Prozent der Einrichtungen.
Die Studie zieht daraus einen Schluss, der sich mit dem deckt, was ihr aus dem Alltag kennt: Hitzeschutz erfolge „nicht ausreichend systematisch“ und hänge vom Engagement, den Kapazitäten und dem Wissen der Einrichtungsleitungen und des Pflegepersonals ab. Beim Unterstützungsbedarf ist die Rangfolge dann eindeutig. 90 Prozent der Befragten nennen Fördermöglichkeiten für bauliche Maßnahmen, 81 Prozent die Finanzierung beziehungsweise Vergütungsvereinbarungen, 63 Prozent Fördermöglichkeiten für Personalstellen. Nur 5 Prozent geben an, keine Unterstützung zu brauchen.
Für genau diesen Bedarf gibt es ein Bundesprogramm. Die Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) richtet sich an gemeinnützige oder öffentlich-rechtlich organisierte soziale Einrichtungen und deren Trägerschaften. Sie hat drei Förderschwerpunkte, und die Summen sind für den Sektor relevant: bis zu 70.000 Euro für die Erarbeitung eines Klimaanpassungskonzepts (in der Regel 12 Monate), bis zu 500.000 Euro für die Umsetzung modellhafter Maßnahmen (in der Regel 18 Monate) und bis zu 175.000 Euro für Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft (maximal 24 Monate). Die Förderrichtlinie nennt als maximale Förderquoten 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für juristische Personen des öffentlichen Rechts wie Kommunen und 90 Prozent für finanzschwache Kommunen sowie für privatrechtliche Träger und deren Zusammenschlüsse, ausdrücklich auch Wohlfahrtsverbände, sofern sie nach den §§ 51 ff. AO gemeinnützig sind. Für die allermeisten Träger im Sozialsektor ist also die 90-Prozent-Linie die einschlägige.
Dass das ankommt, zeigt der letzte Durchgang: Das Bundesumweltministerium hat am 31.03.2025 100 modellhafte Vorhaben mit insgesamt 11,85 Millionen Euro ausgewählt, darunter Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Der Schwerpunkt lag auf naturbasierten Lösungen wie Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und Wasserflächen.
Beantragen könnt ihr das Programm trotzdem nicht.
Auf der Programmseite steht derzeit, dass keine neuen Anträge gestellt werden können und eine Öffnung weiterer Förderfenster von der Ausgestaltung des Bundeshaushalts abhängt. Der Paritätische Gesamtverband hat das am 18.03.2026 deutlich kritisiert: Er blicke „mit Sorge“ auf die Entscheidung der Bundesregierung, im Jahr 2026 kein neues Förderfenster zu öffnen. Aus derselben Mitteilung stammen die beiden anderen Zahlen oben: Im letzten Förderfenster konnten rund 26 Prozent der eingegangenen Anträge berücksichtigt werden, und hunderte Einrichtungen, die 2024 Anträge mit einem Fördervolumen von über 57 Millionen Euro gestellt hatten, gingen leer aus.
Besonders bitter ist die Reihenfolge, die Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Verbands, beschreibt: Zahlreiche Einrichtungen haben Modul 1 durchlaufen, mit hohem Engagement und eigenen Personalressourcen ein fundiertes Klimaanpassungskonzept erarbeitet, in der Erwartung, die darin identifizierten baulichen Maßnahmen anschließend in Modul 2 umsetzen zu können. Für die fehlt jetzt das Fenster. Die Richtlinie wird derzeit überarbeitet, und der Paritätische nutzt das für eine Forderung, die über die Fördersumme hinausgeht: Die Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern müsse geklärt werden, gerade bei investiven Maßnahmen. Wer wissen will, wie eng der Rahmen auf kommunaler Seite ohnehin ist, findet die Lage in unserem Beitrag zu den Folgen der Haushaltskrise für soziale Einrichtungen.
Ein Detail aus der HISTA-Studie gehört unbedingt daneben: Die Förderrichtlinie AnpaSo war nur rund einem Viertel der befragten Einrichtungen überhaupt bekannt, und genutzt wurde sie selten. Die bundeseinheitliche Empfehlung des Qualitätsausschusses kannten dagegen 75 Prozent. Das Geld war also knapp, aber es war auch schlecht bekannt. Wenn ein neues Fenster kommt, entscheidet die Vorbereitung, wer in die 26 Prozent fällt. Beim Projektträger ZUG könnt ihr euch über den Stand der Richtlinie informieren und erfahrt dort auch, wann ein Fenster wieder öffnet.
Förderschwerpunkt 3 ist der interessanteste und der am wenigsten diskutierte: bis zu 175.000 Euro über maximal 24 Monate für Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft. Also für eine Person, die den Hitzeschutzplan schreibt, die Gefährdungsbeurteilung anpasst, Fördermittel beantragt und Schulungen organisiert, statt dass all das an einer Qualitätsmanagerin nebenher hängt.
Auf dem Arbeitsmarkt ist diese Rolle noch kaum sichtbar. In baitos Stellenpool finden sich zum Suchbegriff Klimaanpassung 42 aktuelle Stellen (Stand 07.08.2026). Ausgeschrieben werden sie von Energieagenturen, Ingenieur- und Planungsbüros, Beratungen, Hochschulen und Forschungsinstituten. Ein Wohlfahrtsverband ist genau einmal darunter, und zwar mit einer Werkstudierendenstelle im Katastrophenschutz. Zum Vergleich: In der letzten vollständig ausgewerteten Woche des baito Index (27.07. bis 02.08.2026) entfielen 162 von 482 neuen Impact-Stellen auf Soziale Arbeit und Pädagogik, die mit Abstand größte Branche im Index. Der Sektor stellt also ein, nur eben nicht für diese Aufgabe.
Das ist eine Chance und ein Risiko zugleich. Wer die Rolle jetzt schafft, konkurriert kaum um Bewerbende, sondern hat ein für den Sektor ungewöhnlich freies Feld. Wer wartet, bis das nächste Förderfenster öffnet, sucht die Person unter Zeitdruck. Wie eine solche Stelle tariflich einzuordnen wäre, könnt ihr mit unserem TVöD-Rechner durchspielen. Wie die Berufsbilder rund um Klimaanpassung insgesamt aussehen, haben wir in einem eigenen Beitrag beschrieben.
Der größte Teil dessen, was die ASR A3.5 und die bundeseinheitliche Empfehlung verlangen, kostet kein Bauprojekt. Die Empfehlung des Qualitätsausschusses ist genau dafür gemacht, sie enthält Maßnahmenkataloge für den Vorlauf und für den akuten Hitzefall, getrennt nach vollstationär, ambulant und Tagespflege. Wenn ihr eine Vorlage sucht, an der ihr euren eigenen Plan entlangbauen könnt, ist der Musterhitzeschutzplan für stationäre Pflegeeinrichtungen der Stadt Stuttgart ein brauchbarer Startpunkt. Wichtig ist dabei nur, was Lilly Leppmeier von der BGW betont: Eine Mustervorlage muss auf die eigene Einrichtung zugeschnitten werden, sonst beschreibt sie ein Gebäude, das ihr nicht habt.
Der wirksamste Schritt kostet nichts außer einer Entscheidung: Benennt eine verantwortliche Person. Laut HISTA haben das erst 40 Prozent der Einrichtungen getan, und ohne diese Rolle bleibt der beste Plan ein Dokument im Qualitätsordner. Zweitens lohnt es sich, die Maßnahmen von Anfang an nach dem TOP-Prinzip zu sortieren, also technisch vor organisatorisch vor personenbezogen, weil die ASR A3.5 genau diese Rangfolge verlangt und ihr sie bei einer Begehung begründen müsst. Und koppelt den Plan an ein Signal von außen: Das Hitzewarnsystem des Deutschen Wetterdienstes ist in der bundeseinheitlichen Empfehlung als Auslöser vorgesehen, sodass Dienstpläne, Trinkprotokolle und Lüftungszeiten nicht vom Bauchgefühl der Frühschicht abhängen.
Was bleibt, ist die bauliche Ebene, und da ist die Lage offen. Verschattung, Dämmung und Begrünung sind die Maßnahmen, die in Studien und Interviews als am wirksamsten gelten, und sie sind genau die, für die die Finanzierung fehlt. Diesen Teil könnt ihr nicht aus dem laufenden Betrieb lösen. Was ihr tun könnt, ist, ihn vorbereitet zu haben: mit einem Konzept, das die Prioritäten benennt, und mit Kostenschätzungen, die in einen Antrag passen, wenn die überarbeitete Richtlinie kommt.
Ein Argument dafür, das in Trägerrunden selten fällt: Hitzeschutz wirkt auch nach innen. Ein Sommer im 32 Grad warmen Wohnbereich, mit einem Pausenraum, der genauso heiß ist wie der Flur, ist ein Grund zu gehen. Und Bindung ist im Sozialsektor günstiger als die nächste Ausschreibung.
Wenn ihr eine Stelle für Klimaanpassung, Qualitätsmanagement oder Einrichtungsleitung besetzen wollt, könnt ihr sie bei baito ausschreiben. Und wer sehen will, wer im sozialen Sektor gerade sucht, findet die offenen Stellen unter Soziale Arbeit.
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