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Alle Tarifverträge
Tarifvertrag · Stand 2025

Der TVöD-VKA auf einen Blick: Gehalt, Stufen, Bedingungen.

Filtere die Entgelttabelle nach deiner Gruppe, sieh die Lohnspanne pro Stufe und alle Eckdaten zu Arbeitszeit, Urlaub, Sonderzahlungen und Kündigungsfristen.

Gültig seit 01.10.2005Stand 2025Geltungsbereich Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
Einstieg E12.466 €brutto / Monat
Spitze E15Ü8.947 €+263 % zur Basis
01 · Worum es geht

Der TVöD-VKA im Kern

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-V) regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte bei Arbeitgebern, die Mitglied eines Mitgliedverbandes der VKA sind und im Bereich Verwaltung tätig sind.

02 · Vergütung

Entgeltgruppen E15Ü — E1

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Stufe 2
6.955,18 €
Stufe 3
7.685,87 €
Stufe 4
8.378,11 €
Stufe 5
8.839,65 €
Stufe 6
8.947,29 €
03 · Tabelle

Gehaltstabelle

EntgeltgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
E15Ü6.955,18 €7.685,87 €8.378,11 €8.839,65 €8.947,29 €
E155.669,12 €6.039,84 €6.453,36 €7.017,89 €7.598,61 €7.980,65 €
E145.153,96 €5.489,64 €5.928,03 €6.414,51 €6.956,78 €7.346,09 €
E134.767,62 €5.135,53 €5.554,35 €6.009,06 €6.544,14 €6.834,50 €
E124.295,43 €4.718,78 €5.213,52 €5.762,47 €6.406,61 €6.712,24 €
E114.153,35 €4.542,72 €4.908,59 €5.305,54 €5.848,79 €6.154,45 €
E104.012,19 €4.317,28 €4.664,10 €5.040,24 €5.459,10 €5.596,64 €
E9c3.901,48 €4.173,64 €4.469,61 €4.788,53 €5.131,37 €5.377,14 €
E9b3.676,89 €3.929,00 €4.089,07 €4.562,79 €4.843,49 €5.168,65 €
E9a3.558,96 €3.772,32 €3.986,06 €4.461,84 €4.569,48 €4.844,33 €
E83.391,44 €3.596,59 €3.738,68 €3.883,66 €4.040,37 €4.115,73 €
E73.205,23 €3.441,58 €3.582,38 €3.724,47 €3.860,94 €3.935,06 €
E63.152,04 €3.346,55 €3.482,94 €3.617,92 €3.750,49 €3.819,26 €
E53.038,99 €3.227,67 €3.355,11 €3.490,06 €3.615,47 €3.680,28 €
E42.912,62 €3.103,55 €3.263,75 €3.363,48 €3.463,20 €3.521,60 €
E32.872,69 €3.078,02 €3.127,99 €3.242,21 €3.327,92 €3.406,43 €
E2Ü2.711,60 €2.945,82 €3.031,62 €3.146,03 €3.224,63 €3.339,97 €
E22.692,16 €2.894,28 €2.944,67 €3.016,58 €3.174,63 €3.339,97 €
E12.465,52 €2.498,86 €2.540,55 €2.579,42 €2.679,47 €
niedrighochWerte in € brutto / Monat · Stand 2025 · ohne Gewähr
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04 · Stufenlaufzeiten

Stufenlaufzeiten

Stufenlaufzeiten staffeln den Aufstieg: rund 15 Jahre liegen zwischen Stufe 1 und der Endstufe.

Stufe 1 Stufe 27 %

1Jahre

Stufe 2 Stufe 313 %

2Jahre

Stufe 3 Stufe 420 %

3Jahre

Stufe 4 Stufe 527 %

4Jahre

Stufe 5 Stufe 633 %

5Jahre

05 · Sonderzahlungen

Sonderzahlungen

Jahressonderzahlung (EG 1 bis 8)

84.51%

eines Monatsentgelts

Jahressonderzahlung (EG 9a bis 12)

70.28%

eines Monatsentgelts

Jahressonderzahlung (EG 13 bis 15)

51.78%

eines Monatsentgelts

06 · Arbeitszeit

Arbeitszeit

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich. Sie kann auf fünf Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt werden. Für die Berechnung des Durchschnitts ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen. Am 24. Dezember und am 31. Dezember wird unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit freigestellt; kann die Freistellung nicht erfolgen, ist entsprechender Freizeitausgleich innerhalb von drei Monaten zu gewähren.

07 · Urlaub

Urlaubsregelung

Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub bei einer Fünf-Tage-Woche, unter Fortzahlung des Entgelts. Der Urlaub soll im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung in die ersten drei Monate des Folgejahres ist möglich; bei Arbeitsunfähigkeit oder betrieblichen/dienstlichen Gründen kann der Urlaub bis zum 31. Mai angetreten werden.

08 · Kündigung

Kündigungsfristen

Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. Danach staffeln sich die Fristen je nach Beschäftigungszeit (§ 34 Abs.

Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. Danach staffeln sich die Fristen je nach Beschäftigungszeit (§ 34 Abs. 3): bis zu 1 Jahr: 1 Monat zum Monatsschluss; von mehr als 1 Jahr: 6 Wochen; von mindestens 5 Jahren: 3 Monate; von mindestens 8 Jahren: 4 Monate; von mindestens 10 Jahren: 5 Monate; von mindestens 12 Jahren: 6 Monate, jeweils zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Für Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, können Arbeitsverhältnisse nach einer Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden.

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09 · Tarifpartner

Tarifpartner

Arbeitgeberseite

Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

Arbeitnehmerseite

ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Arbeitgeberseite

dbb beamtenbund und tarifunion

11 · FAQ

Häufige Fragen

Q1

Was ist der TVöD-VKA?

+
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-V) regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte bei Arbeitgebern, die Mitglied eines Mitgliedverbandes der VKA sind und im Bereich Verwaltung tätig sind.
Q2

Wie hoch ist das Einstiegsgehalt?

+
Das Einstiegsgehalt beginnt in E1 bei 2.466 € brutto pro Monat (Vollzeit). Die höchste Stufe erreicht bis zu 8.947 €.
Q3

Wie lange dauert der Aufstieg in die nächste Stufe?

+
Die Stufenlaufzeiten sind gestaffelt: 1 Jahre / 2 Jahre / 3 Jahre / 4 Jahre / 5 Jahre. Damit erreichst du die Endstufe nach insgesamt 15 Jahren in derselben Entgeltgruppe.
Q4

Wie viel Urlaub bekomme ich?

+
Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub bei einer Fünf-Tage-Woche, unter Fortzahlung des Entgelts. Der Urlaub soll im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung in die ersten drei Monate des Folgejahres ist möglich; bei Arbeitsunfähigkeit oder betrieblichen/dienstlichen Gründen kann der Urlaub bis zum 31. Mai angetreten werden.
Q5

Welche Sonderzahlungen gibt es?

+
Jahressonderzahlung (EG 1 bis 8): 84.51%; Jahressonderzahlung (EG 9a bis 12): 70.28%; Jahressonderzahlung (EG 13 bis 15): 51.78%
Q6

Wie lang ist die Kündigungsfrist?

+
Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. Danach staffeln sich die Fristen je nach Beschäftigungszeit (§ 34 Abs. 3): bis zu 1 Jahr: 1 Monat zum Monatsschluss; von mehr als 1 Jahr: 6 Wochen; von mindestens 5 Jahren: 3 Monate; von mindestens 8 Jahren: 4 Monate; von mindestens 10 Jahren: 5 Monate; von mindestens 12 Jahren: 6 Monate, jeweils zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Für Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, können Arbeitsverhältnisse nach einer Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden.
Q7

Für wen gilt der TVöD-VKA?

+
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-V) regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte bei Arbeitgebern, die Mitglied eines Mitgliedverbandes der VKA sind und im Bereich Verwaltung tätig sind.

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