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Alle Tarifverträge
Tarifvertrag · Stand 2026

Der TVöD-SuE auf einen Blick: Gehalt, Stufen, Bedingungen.

Filtere die Entgelttabelle nach deiner Gruppe, sieh die Lohnspanne pro Stufe und alle Eckdaten zu Arbeitszeit, Urlaub, Sonderzahlungen und Kündigungsfristen.

Gültig seit 01.05.2026Stand 2026Tabelle gültig ab 01.05.2026 bis 31.03.2027Geltungsbereich Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
Einstieg S 22.908 €brutto / Monat
Spitze S 186.963 €+139 % zur Basis
01 · Worum es geht

Der TVöD-SuE im Kern

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-VKA SuE) gilt für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst bei Arbeitgebern, die Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sind und deren Tätigkeiten in Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) fallen.

02 · Vergütung

Entgeltgruppen S 2 — S 18

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Stufe 1
2.908,36 €
Stufe 2
3.030,97 €
Stufe 3
3.121,67 €
Stufe 4
3.220,16 €
Stufe 5
3.330,92 €
Stufe 6
3.441,69 €
03 · Tabelle

Gehaltstabelle

EntgeltgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
S 22.908,36 €3.030,97 €3.121,67 €3.220,16 €3.330,92 €3.441,69 €
S 33.119,87 €3.320,05 €3.506,28 €3.677,28 €3.755,52 €3.848,98 €
S 43.291,46 €3.504,21 €3.698,06 €3.829,61 €3.956,37 €4.156,33 €
S 73.426,93 €3.649,60 €3.871,14 €4.098,95 €4.270,11 €4.528,02 €
S 8a3.509,44 €3.738,13 €3.976,82 €4.207,08 €4.432,16 €4.668,84 €
S 8b3.578,87 €3.812,64 €4.091,94 €4.503,48 €4.892,59 €5.190,90 €
S 93.648,68 €3.887,42 €4.166,69 €4.580,02 €4.970,99 €5.272,60 €
S 11a3.846,25 €4.106,12 €4.291,48 €4.766,33 €5.138,69 €5.362,12 €
S 11b3.915,12 €4.181,19 €4.368,13 €4.844,78 €5.217,14 €5.440,57 €
S 123.967,57 €4.237,49 €4.590,75 €4.903,53 €5.290,81 €5.454,65 €
S 133.978,03 €4.248,70 €4.617,39 €4.915,26 €5.287,64 €5.473,83 €
S 144.073,39 €4.351,17 €4.682,24 €5.019,00 €5.391,41 €5.652,06 €
S 154.112,68 €4.393,93 €4.691,87 €5.034,44 €5.585,57 €5.823,86 €
S 164.263,29 €4.557,82 €4.885,49 €5.287,64 €5.734,48 €6.002,61 €
S 174.352,39 €4.654,62 €5.138,69 €5.436,63 €6.032,40 €6.382,42 €
S 184.720,52 €4.840,79 €5.436,63 €5.883,46 €6.553,73 €6.963,31 €
niedrighochWerte in € brutto / Monat · Stand 2026 · ohne Gewähr
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04 · Stufenlaufzeiten

Stufenlaufzeiten

Stufenlaufzeiten staffeln den Aufstieg: rund 17 Jahre liegen zwischen Stufe 1 und der Endstufe.

Stufe 1 Stufe 26 %

1Jahre

Stufe 2 Stufe 318 %

3Jahre

Stufe 3 Stufe 424 %

4Jahre

Stufe 4 Stufe 524 %

4Jahre

Stufe 5 Stufe 629 %

5Jahre

05 · Sonderzahlungen

Sonderzahlungen

Jahressonderzahlung (S2-S4, S7-S9)

79.51%

eines Monatsentgelts

Jahressonderzahlung (S2-S4, S7-S9)

84.51%

eines Monatsentgelts

Jahressonderzahlung (S11a-S18)

70.28%

eines Monatsentgelts

06 · Arbeitszeit

Arbeitszeit

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich. Bei Wechselschichtarbeit werden die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen in die Arbeitszeit eingerechnet. Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt werden. Für die Berechnung des Durchschnitts ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen.

07 · Urlaub

Urlaubsregelung

Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub bei einer Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage, unter Fortzahlung des Entgelts. Bei einer anderen Verteilung der Arbeitszeit erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. Der Erholungsurlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und kann auch in Teilen genommen werden. Kann der Erholungsurlaub wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht bis zum 31. März angetreten werden, ist er bis zum 31. Mai anzutreten.

08 · Kündigung

Kündigungsfristen

Die Kündigungsfrist beträgt während der ersten sechs Monate zwei Wochen zum Monatsschluss. Danach staffelt sie sich je nach Beschäftigungszeit: bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr

Die Kündigungsfrist beträgt während der ersten sechs Monate zwei Wochen zum Monatsschluss. Danach staffelt sie sich je nach Beschäftigungszeit: bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Für Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, können Arbeitsverhältnisse nach einer Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden.

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09 · Tarifpartner

Tarifpartner

Arbeitgeberseite

Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

Arbeitnehmerseite

ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Arbeitgeberseite

dbb beamtenbund und tarifunion

11 · FAQ

Häufige Fragen

Q1

Was ist der TVöD-SuE?

+
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-VKA SuE) gilt für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst bei Arbeitgebern, die Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sind und deren Tätigkeiten in Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) fallen.
Q2

Wie hoch ist das Einstiegsgehalt?

+
Das Einstiegsgehalt beginnt in S 2 bei 2.908 € brutto pro Monat (Vollzeit). Die höchste Stufe erreicht bis zu 6.963 €.
Q3

Wie lange dauert der Aufstieg in die nächste Stufe?

+
Die Stufenlaufzeiten sind gestaffelt: 1 Jahre / 3 Jahre / 4 Jahre / 4 Jahre / 5 Jahre. Damit erreichst du die Endstufe nach insgesamt 17 Jahren in derselben Entgeltgruppe.
Q4

Wie viel Urlaub bekomme ich?

+
Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub bei einer Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage, unter Fortzahlung des Entgelts. Bei einer anderen Verteilung der Arbeitszeit erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. Der Erholungsurlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und kann auch in Teilen genommen werden. Kann der Erholungsurlaub wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht bis zum 31. März angetreten werden, ist er bis zum 31. Mai anzutreten.
Q5

Welche Sonderzahlungen gibt es?

+
Jahressonderzahlung (S2-S4, S7-S9): 79.51%; Jahressonderzahlung (S2-S4, S7-S9): 84.51%; Jahressonderzahlung (S11a-S18): 70.28%
Q6

Wie lang ist die Kündigungsfrist?

+
Die Kündigungsfrist beträgt während der ersten sechs Monate zwei Wochen zum Monatsschluss. Danach staffelt sie sich je nach Beschäftigungszeit: bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Für Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, können Arbeitsverhältnisse nach einer Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden.
Q7

Für wen gilt der TVöD-SuE?

+
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-VKA SuE) gilt für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst bei Arbeitgebern, die Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sind und deren Tätigkeiten in Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) fallen.

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