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Alle Tarifverträge
Tarifvertrag · Stand 2025

Der TV-L auf einen Blick: Gehalt, Stufen, Bedingungen.

Filtere die Entgelttabelle nach deiner Gruppe, sieh die Lohnspanne pro Stufe und alle Eckdaten zu Arbeitszeit, Urlaub, Sonderzahlungen und Kündigungsfristen.

Gültig seit 11-01-2006Stand 2025Geltungsbereich Tarifgemeinschaft deutscher Länder
Einstieg E12.434 €brutto / Monat
Spitze E157.641 €+214 % zur Basis
01 · Worum es geht

Der TV-L im Kern

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedverbandes der TdL ist.

02 · Vergütung

Entgeltgruppen E15 — E1

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Stufe 1
5.504,26 €
Stufe 2
5.902,04 €
Stufe 3
6.112,24 €
Stufe 4
6.858,84 €
Stufe 5
7.424,19 €
Stufe 6
7.640,58 €
03 · Tabelle

Gehaltstabelle

EntgeltgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
E155.504,26 €5.902,04 €6.112,24 €6.858,84 €7.424,19 €7.640,58 €
E145.003,49 €5.365,66 €5.662,85 €6.112,24 €6.800,81 €6.998,52 €
E134.629,74 €4.967,01 €5.220,71 €5.713,58 €6.394,91 €6.580,44 €
E124.193,48 €4.474,13 €5.068,49 €5.590,37 €6.264,45 €6.446,05 €
E114.064,54 €4.323,79 €4.619,10 €5.068,49 €5.720,84 €5.886,14 €
E103.928,42 €4.182,83 €4.474,13 €4.771,29 €5.336,70 €5.490,47 €
E9b3.520,10 €3.765,38 €3.925,17 €4.366,72 €4.742,32 €4.878,28 €
E9a3.520,10 €3.765,38 €3.818,66 €3.925,17 €4.366,72 €4.490,04 €
E83.319,52 €3.559,02 €3.692,14 €3.818,66 €3.958,47 €4.045,01 €
E73.135,83 €3.369,72 €3.545,69 €3.678,84 €3.785,37 €3.878,56 €
E63.086,57 €3.318,08 €3.447,20 €3.578,99 €3.665,52 €3.758,72 €
E52.973,97 €3.201,87 €3.330,99 €3.453,66 €3.552,34 €3.618,92 €
E42.849,24 €3.079,22 €3.240,61 €3.330,99 €3.421,39 €3.479,47 €
E32.815,57 €3.040,47 €3.105,03 €3.208,32 €3.292,25 €3.363,27 €
E22.642,84 €2.853,24 €2.917,80 €2.982,36 €3.130,84 €3.285,81 €
E12.434,49 €2.465,06 €2.501,78 €2.538,51 €2.630,30 €
niedrighochWerte in € brutto / Monat · Stand 2025 · ohne Gewähr
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04 · Stufenlaufzeiten

Stufenlaufzeiten

Stufenlaufzeiten staffeln den Aufstieg: rund 15 Jahre liegen zwischen Stufe 1 und der Endstufe.

Stufe 1 Stufe 27 %

1Jahre

Stufe 2 Stufe 313 %

2Jahre

Stufe 3 Stufe 420 %

3Jahre

Stufe 4 Stufe 527 %

4Jahre

Stufe 5 Stufe 633 %

5Jahre

05 · Sonderzahlungen

Sonderzahlungen

Jahressonderzahlung (EG 1-4)

87.43%

eines Monatsentgelts

Jahressonderzahlung (EG 5-8)

88.14%

eines Monatsentgelts

Jahressonderzahlung (EG 9a-11)

74.35%

eines Monatsentgelts

Jahressonderzahlung (EG 12-13)

46.47%

eines Monatsentgelts

Jahressonderzahlung (EG 14-15)

32.53%

eines Monatsentgelts

06 · Arbeitszeit

Arbeitszeit

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist regional unterschiedlich. Im Tarifgebiet Ost beträgt sie 40 Stunden. Im Tarifgebiet West wird sie landesspezifisch berechnet (gemäß Anhang zu § 6), beträgt aber für bestimmte Beschäftigtengruppen (z.B. Wechselschicht, Krankenhäuser) 38,5 Stunden. Für Ärzte an Universitätskliniken (§ 41) gilt einheitlich 42 Stunden. Die Arbeitszeit kann auf 5 Tage, aus dringenden Gründen auf 6 Tage verteilt werden. Soweit es die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse zulassen, wird am 24. Dezember und am 31. Dezember unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit freigestellt.

07 · Urlaub

Urlaubsregelung

Der jährliche Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Der Urlaub ist im laufenden Kalenderjahr zu nehmen und kann übertragen werden, muss dann aber in den ersten drei Monaten (bis 31. März, bei Arbeitsunfähigkeit oder betrieblichen/dienstlichen Gründen bis 31. Mai) des Folgejahres angetreten werden. Es gibt Regelungen für Zusatzurlaub, z.B. für Schichtarbeit.

08 · Kündigung

Kündigungsfristen

Die Kündigungsfrist beträgt in den ersten 6 Monaten zwei Wochen zum Monatsende. Danach staffeln sich die Fristen je nach Beschäftigungsdauer: bis 1 Jahr: 1 Monat zum Monatsende; mehr als 1 Jahr: 6 Woc

Die Kündigungsfrist beträgt in den ersten 6 Monaten zwei Wochen zum Monatsende. Danach staffeln sich die Fristen je nach Beschäftigungsdauer: bis 1 Jahr: 1 Monat zum Monatsende; mehr als 1 Jahr: 6 Wochen; mindestens 5 Jahre: 3 Monate zum Quartalsende; mindestens 8 Jahre: 4 Monate zum Quartalsende; mindestens 10 Jahre: 5 Monate zum Quartalsende; mindestens 12 Jahre: 6 Monate zum Quartalsende. Beschäftigte (Tarifgebiet West) über 40 Jahre mit mehr als 15 Jahren Beschäftigungszeit sind nur aus wichtigem Grund kündbar.

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09 · Tarifpartner

Tarifpartner

Arbeitgeberseite

Tarifgemeinschaft deutscher Länder

Arbeitnehmerseite

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), handelnd für Gewerkschaft der Polizei, Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Arbeitgeberseite

dbb tarifunion

11 · FAQ

Häufige Fragen

Q1

Was ist der TV-L?

+
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedverbandes der TdL ist.
Q2

Wie hoch ist das Einstiegsgehalt?

+
Das Einstiegsgehalt beginnt in E1 bei 2.434 € brutto pro Monat (Vollzeit). Die höchste Stufe erreicht bis zu 7.641 €.
Q3

Wie lange dauert der Aufstieg in die nächste Stufe?

+
Die Stufenlaufzeiten sind gestaffelt: 1 Jahre / 2 Jahre / 3 Jahre / 4 Jahre / 5 Jahre. Damit erreichst du die Endstufe nach insgesamt 15 Jahren in derselben Entgeltgruppe.
Q4

Wie viel Urlaub bekomme ich?

+
Der jährliche Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Der Urlaub ist im laufenden Kalenderjahr zu nehmen und kann übertragen werden, muss dann aber in den ersten drei Monaten (bis 31. März, bei Arbeitsunfähigkeit oder betrieblichen/dienstlichen Gründen bis 31. Mai) des Folgejahres angetreten werden. Es gibt Regelungen für Zusatzurlaub, z.B. für Schichtarbeit.
Q5

Welche Sonderzahlungen gibt es?

+
Jahressonderzahlung (EG 1-4): 87.43%; Jahressonderzahlung (EG 5-8): 88.14%; Jahressonderzahlung (EG 9a-11): 74.35%; Jahressonderzahlung (EG 12-13): 46.47%; Jahressonderzahlung (EG 14-15): 32.53%
Q6

Wie lang ist die Kündigungsfrist?

+
Die Kündigungsfrist beträgt in den ersten 6 Monaten zwei Wochen zum Monatsende. Danach staffeln sich die Fristen je nach Beschäftigungsdauer: bis 1 Jahr: 1 Monat zum Monatsende; mehr als 1 Jahr: 6 Wochen; mindestens 5 Jahre: 3 Monate zum Quartalsende; mindestens 8 Jahre: 4 Monate zum Quartalsende; mindestens 10 Jahre: 5 Monate zum Quartalsende; mindestens 12 Jahre: 6 Monate zum Quartalsende. Beschäftigte (Tarifgebiet West) über 40 Jahre mit mehr als 15 Jahren Beschäftigungszeit sind nur aus wichtigem Grund kündbar.
Q7

Für wen gilt der TV-L?

+
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedverbandes der TdL ist.

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